Kurioser Kiosk-Knatsch: Darum zog der "YokYok"-Chef vor Gericht

Frankfurt am Main - Stell Dir vor, Du eröffnest eine Hamburger-Braterei und nennst sie unerlaubterweise McDonald's oder Burger King - noch bevor der erste Burger auf dem Grill gewendet worden wäre, würde dir eine Unterlassungsklage ins Haus flattern und Anwälte würden Dich überrennen. Ähnlich dachte Nazim Alemdar (64), Betreiber des Frankfurter Kult-Kiosk "YokYok" und zog gegen einen anderen Büdchen-Betreiber vor Gericht.

Großer Erfolg für Besitzer Nazim Alemdar (64): Kein anderer in Deutschland darf seinen Kiosk "YokYok" nennen. (Archivfoto)
Großer Erfolg für Besitzer Nazim Alemdar (64): Kein anderer in Deutschland darf seinen Kiosk "YokYok" nennen. (Archivfoto)  © dpa/Andreas Arnold

Der kleine Bier-, Snack- und Spirituosen-Verkauf in der Münchner Straße ist seit Jahren nicht mehr aus dem Gesamtbild des Bahnhofsviertels in der hessischen Mainmetropole wegzudenken. Vor der Corona-Pandemie versammelten sich zu jeder Gelegenheit wahre Menschentrauben rund um das "YokYok".

Die Mischung der unterschiedlichen Schichten - von Student bis Banker - war und ist hier dabei wohl so einzigartig wie bei kaum einer anderen Trinkhalle in der Bundesrepublik. Kein Wunder also, dass sich der im Jahr 2005 eröffnete Kiosk zum Hotspot für viele Frankfurter Feier-Freunde, aber auch Touristen aus allen Ecken des Landes und der Welt mauserte.

Doch nun wollte sich ein Büdchen aus dem baden-württembergischen Weil am Rhein mit dem glorreichen Namen "YokYok" - was aus dem Türkischen übersetzt sinngemäß etwas wie "gibt's nicht, gibt's nicht" bedeutet - schmücken, was Alemdar trotz seiner stark ausgeprägten sozialen Ader dann doch etwas zu weit ging.

Frankfurt: Frankfurt: Mann nach Sprung von Mainbrücke verstorben!
Frankfurt am Main Frankfurt: Mann nach Sprung von Mainbrücke verstorben!

Eine Unterlassungsklage nahm der Konkurrent scheinbar nicht ernst, weshalb nun das Oberlandesgericht (OLG) eine Entscheidung fällte - zugunsten des "echten" und per Gerichtsurteil ab sofort einzigen "YokYok".

Selbst Kult-Rapper Haftbefehl posierte stolz vor dem kleinen "YokYok"-Kiosk in Frankfurt

In Zeiten vor der Corona-Pandemie war der "Yok Yok"-Kiosk im Frankfurter Bahnhofsviertel der Szene-Treff überhaupt. Da durften auch Bekanntheiten wie RTL2-Doku-Star "Mörder-Mike" nicht fehlen. (Archivfoto)
In Zeiten vor der Corona-Pandemie war der "Yok Yok"-Kiosk im Frankfurter Bahnhofsviertel der Szene-Treff überhaupt. Da durften auch Bekanntheiten wie RTL2-Doku-Star "Mörder-Mike" nicht fehlen. (Archivfoto)  © dpa/Andreas Arnold

Laut OLG Frankfurt am Main handele es sich beim Kiosk-Namen "um einen Slogan, der nicht glatt beschreibend ist und der im Hinblick auf seine Prägnanz geeignet ist, ein Unternehmen namensmäßig zu bezeichnen". Für den Namensdieb gibt es also keine andere Möglichkeit, als sich umzubenennen, was "YokYok"-Chef Alemdar überaus zufrieden stimmte.

"Da bin ich sehr zufrieden", so der 64-Jährige, der in seinem ersten Laden mehr als 300 Biersorten führt und vor einigen Jahren ein zweites "YokYok" in der Fahrgasse eröffnete, gegenüber der Bild-Zeitung. Seine Räumlichkeiten bietet er schon seit Längerem immer wieder für kulturelle Veranstaltungen an und sorgte auch damit für den Kult-Status seines Kiosks.

Und somit gilt für Nachtschwärmer auch in Zukunft: "YokYok" ist Frankfurt, was anderes "gibt's nicht, gibt's nicht"!

Titelfoto: Montage: DPA/Andreas Arnold

Mehr zum Thema Frankfurt am Main: