Mann aus Afghanistan bei Einreise überprüft: Für ihn kommt es knüppeldick

Frankfurt am Main - Am vergangenen Samstag hatte ein 26 Jahre alter Mann aus Afghanistan versucht, am Flughafen Frankfurt von Athen nach Deutschland einzureisen. Nach einer Kontrolle sitzt er jetzt jedoch in einer Justizvollzugsanstalt.

Als der 26-Jährige bei der Einreiseüberprüfung seine Reiseabsichten nicht darlegen konnte, nahmen ihn die Bundespolizisten für eine weitere Überprüfung mit auf die Dienststelle. (Symbolbild)
Als der 26-Jährige bei der Einreiseüberprüfung seine Reiseabsichten nicht darlegen konnte, nahmen ihn die Bundespolizisten für eine weitere Überprüfung mit auf die Dienststelle. (Symbolbild)  © Boris Rössler/dpa

Ein Sprecher der Bundespolizei berichtete am heutigen Montag von dem Vorfall.

Demnach hatte sich der 26-Jährige mit einem griechischen Reiseausweis für Flüchtlinge sowie einem ebenfalls in Griechenland ausgestellten Aufenthaltstitel bei der Einreiseüberprüfung am Flughafen ausgewiesen.

Weil der Mann aber laut dem Sprecher seine Reiseabsichten nicht schlüssig darlegen konnte, nahmen ihn Bundespolizisten für eine weitere Überprüfung mit auf die Dienststelle.

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Dort stellte sich nach Abgleich der Fingerabdrücke heraus, dass die Daten in den Reisedokumenten des Mannes nicht die richtigen waren. Stattdessen hatte der 26-Jährige bereits eine Vergangenheit hierzulande.

Vom Flughafen ging es für den 26-Jährigen direkt in den Knast

Da für den Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von 548 Tagen aussteht, ging es für ihn direkt in die JVA. (Symbolbild)
Da für den Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von 548 Tagen aussteht, ging es für ihn direkt in die JVA. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

So war er im Januar 2016 nach Deutschland gereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Im November desselben Jahres verurteilte ihn allerdings das Amtsgericht in Freiburg zu einer Jugendfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen einer Sexualstraftat.

Daraufhin erfolgte laut dem Sprecher der Bundespolizei im November 2017 die Ablehnung des Asylantrags und im Oktober 2018 die Abschiebung in sein Heimatland.

Jetzt dürften die Folgen für den 26-Jährigen noch schwerwiegender werden.

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Gegen ihn wird wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung sowie der unerlaubten Einreise ermittelt.

Weil gegen ihn auch noch eine Restfreiheitsstrafe von 548 Tagen aussteht, wurde er sofort in eine JVA gebracht.

Titelfoto: Boris Rössler/dpa

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