Frankfurt: Zwei Jugendliche kämpfen, dann wird Pistole gezückt

Frankfurt am Main - Ein Streit zwischen zwei Jugendlichen eskalierte am Freitag in Frankfurt zu einem Kampf - dabei zückte einer der beiden Kontrahenten eine Pfefferpistole!

Die Polizei rückte am Freitag nach Frankfurt-Westend aus, weil doch ein 14-Jähriger bei einem Kampf eine Pistole gezückt hatte. (Symbolbild)
Die Polizei rückte am Freitag nach Frankfurt-Westend aus, weil doch ein 14-Jähriger bei einem Kampf eine Pistole gezückt hatte. (Symbolbild)  © Montage: Christian Müller/dpa, Arnulf Stoffel/dpa

Der Vorfall ereignete sich gegen 16.45 Uhr in der Eschersheimer Landstraße, Ecke Grüneburgweg, wie die Frankfurter Polizei am Samstag mitteilte.

Ein Polizist, der privat in der Eschersheimer Landstraße unterwegs war, bemerkte demnach den Kampf der beiden Jungen und alarmierte seine Dienst habenden Kollegen.

Der Polizeibeamte vor Ort bekam mit, wie einer der beiden Streithähne eine Pfefferpistole zückte und diese gegen seinen Gegner richtete.

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"Ob eine Schussabgabe erfolgte, ist Gegenstand der Ermittlungen", hieß es weiter in dem Polizeibericht.

Polizist in Freizeit nimmt 14-Jährigen fest

Die Polizisten nahmen einen 14-Jährigen fest und übergaben ihn später an seine Erziehungsberechtigten. (Symbolbild)
Die Polizisten nahmen einen 14-Jährigen fest und übergaben ihn später an seine Erziehungsberechtigten. (Symbolbild)  © dpa/Bildfunk

Der privat anwesende Polizist schritt in den Kampf der Jugendlichen ein, woraufhin der eine der beiden Kämpfer in Richtung Grüneburgweg floh. Der Jugendliche mit der Pistole versuchte ebenfalls zu fliehen, wurde aber von dem Polizisten eingeholt und festgenommen.

Kurz darauf traf eine Polizeistreife ein und übernahm den festgenommenen 14-Jährigen. Ebenso stellten die Beamten die Pfefferpistole sicher.

Der Jugendliche, der angab, dass er vor dem Zücken der Pistole von dem zweiten Kämpfer mit Pfefferspray attackiert worden sei, wurde auf eine Polizeiwache gebracht, "wo er an seine Erziehungsberechtigten übergeben wurde", wie es weiter hieß.

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Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an. Der 14-Jährige wird sich in einem Strafverfahren verantworten müssen.

Polizeibeamte, die in ihrer Freizeit eine Straftat oder Gefahrenlage mitbekommen, haben das Recht, sich selbst in den Dienst zu versetzen. Sie dürfen dann einen Verdächtigen festnehmen.

Titelfoto: Montage: Christian Müller/dpa, Arnulf Stoffel/dpa

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