Camping, Shoppen, Urlaub: Diese Corona-Regeln gelten ab sofort in Thüringen
Erfurt - Eine neue Corona-Verordnung in Thüringen verspricht Lockerungen, sobald die Inzidenzen stark genug gesunken sind. Gesundheitsministerin Heike Werner (52, Linke) rechnet mit weiteren Öffnungen im Juni.
Etwa 100.000 Impfungen pro Woche und sinkende Inzidenzen dank Bundes-Notbremse sollen die Wende in der Pandemie bringen: Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner hofft, dass bereits im Juni weitreichendere Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie möglich werden.
Die am Donnerstag in Kraft getretene neue Corona-Verordnung sei für sie eine Art Übergangsverordnung, "weil ich davon ausgehe, dass wir im Juni mit dem Impffortschritt, mit dem Sinken der Infektionszahlen dann auch eine Verordnung machen, die dann vor allem Öffnungsschritte beschreibt", sagte Werner am Donnerstag am Rande einer Plenarsitzung des Thüringer Landtags.
Die nun in Kraft getretene Verordnung soll zunächst bis einschließlich 3. Juni gelten. Die wichtigsten Punkte:
GEIMPFTE UND GENESENE: Überall, wo laut Verordnung ein negativer Corona-Test nötig ist, brauchen ihn Geimpfte und Genesene künftig nicht vorzuweisen. Das kann zum Beispiel der Besuch im Friseursalon oder der Einkauf im Kleidungsgeschäft sein.
Als geimpft gilt jeder, dessen zweite Impfung (beim Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine) bereits 14 Tage zurückliegt. Wer sich von einer Corona-Infektion erholt hat, muss einen positiven PCR-Test vorweisen, der mindestens 28 Tage zurückliegt, aber nicht älter als sechs Monate ist.
Etwas mehr "Freiheiten" für Geimpfte und Genesene
Campen, Urlaub und Shopping unter einer Inzidenz von 100 wieder möglich
EINZELHANDEL: Einzelhandelsgeschäfte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt dürfen bei stabil niedrigen Inzidenzwerten unter 100 wieder öffnen. Kunden müssen aber einen negativen Test mitbringen und eine Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt sein. Ein Wert von unter 100 muss allerdings an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gehalten werden. Wochenenden zählen dabei nicht mit, unterbrechen die Zählung aber auch nicht.
GASTRONOMIE: Besuche im Biergarten, in Außenbereichen von Cafés, auf Terrassen von Restaurants - all das soll wieder möglich sein, wenn die Inzidenzen es erlauben und die Bundesnotbremse nicht mehr greift. Zunächst sollen Gäste aber einen Termin für ihren Besuch buchen müssen - telefonisch oder online.
TOURISMUS: Touristische Übernachtungen in Hotels bleiben auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 vorerst tabu. Doch Campen und Urlaub in einer Ferienwohnung soll dann wieder möglich sein.
MUSEEN: Museen dürfen künftig ihre Außenbereiche öffnen, wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt. Das gleiche gilt für Gedenkstätten, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten mit Außenbereichen.
MUSIKSCHULEN: Musikschulen sollen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Einzelunterricht anbieten können. Voraussetzung ist zudem, dass die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist.
Landkreise mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Anträge stellen, um noch mehr Bereiche zu öffnen oder Regeln zu lockern. Allerdings muss dann das Gesundheitsministerium grünes Licht geben. Außerdem sollen die Lockerungen mit dem Thüringer Stufenplan harmonieren.
Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa