Geld- und Dienstwagen-Diskussionen: FDP-Gruppe wird Fall für Thüringer Verfassungsrichter

Weimar - Thüringens Verfassungsrichter entscheiden im Juli über die Finanzierung und die parlamentarischen Rechte der FDP-Gruppe im Thüringer Landtag.

"Wir können unsere Kontroll- und Gestaltungsrechte nicht ausreichend wahrnehmen", hatte FDP-Gruppensprecher Thomas Kemmerich (57) bei der Vorlage der Klage gesagt. (Archivbild)
"Wir können unsere Kontroll- und Gestaltungsrechte nicht ausreichend wahrnehmen", hatte FDP-Gruppensprecher Thomas Kemmerich (57) bei der Vorlage der Klage gesagt. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Ein Urteil zur Klage der FDP, die sich in ihren Rechten beschnitten sieht, solle am 15. Juli fallen, teilte ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Weimar am Mittwoch nach einer mehrstündigen Verhandlung mit. Dabei ging es um eine Reihe von Detailfragen - vom Geld, das die FDP-Gruppe für ihre Arbeit im Landtag erhält, bis zu ihren Möglichkeiten, Beratungen zu aktuellen Themen zu beantragen.

Die Liberalen haben das Verfassungsgericht angerufen, um ihren seit 2021 bestehenden neuen Status als Gruppe im Landtag endgültig klären zu lassen. Statt der mindestens erforderlichen fünf Abgeordneten gehören ihr im Landtag nach dem Weggang der Abgeordneten Ute Bergner (64) nur noch vier an. Danach entschied der Landtag, die FDP sei eine Gruppe - mit weniger Finanzen sowie Rechten im Vergleich zu einer Fraktion.

In der Verhandlung bekräftigte der FDP-Gruppensprecher Thomas Kemmerich (57), dass die zur Verfügung stehenden Gelder nicht ausreichen, um die Grundlast an Aufgaben zu finanzieren, die die FDP-Gruppe habe.

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Landtagsvizepräsidentin Dorothea Marx (64, SPD) sagte, die FDP könne nicht so tun, als sei sie noch immer eine Fraktion. Es gebe das Gebot, eine Fraktion finanziell anders auszustatten als eine Gruppe.

56 Prozent weniger Finanzmittel

Nach dem Abgang von Ute Bergner (64) hatte die FDP ihren Status als Fraktion verloren. (Archivbild)
Nach dem Abgang von Ute Bergner (64) hatte die FDP ihren Status als Fraktion verloren. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Landtagsdirektor Jörg Hopfe sagte, es sei Anfang der 1990er Jahre der ausdrückliche Wille der Verfassungsgeber gewesen, Fraktionen zur zentralen Einheit im Parlamentsbetrieb zu machen - und eben nicht parlamentarische Gruppen. "Die parlamentarische Gruppe ist keine Vier-Fünftel-Fraktion, sie ist etwas anderes", sagte er.

Laut FDP geht es unter anderem darum, ob nur noch 56 Prozent der Gelder bei gleicher Aufgabenfülle im Vergleich zum früheren Fraktionsstatus gerechtfertigt sind. Nach wie vor seien die vier Abgeordneten in allen Landtagsausschüssen, mit Ausnahme der Untersuchungsausschüsse sowie im Ältestenrat vertreten.

Nach Angaben von Geschäftsführer Tim Wagner (*1981) erhält die Gruppe statt 1,9 Millionen Euro pro Jahr nur noch etwa eine Million Euro. Mit dem Geld würden hauptsächlich die Mitarbeiter bezahlt. Akzeptabel wäre aus Sicht der FDP ein Abstand zum Fraktionsstatus von 20 Prozent, so Wagner.

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Eine Klärung erhofft sich die FDP auch darüber, ob ihrem Gruppensprecher, der den Status eines parlamentarischen Geschäftsführers hat, ein Dienstwagen samt Fahrer zusteht.

Wagner: "Es geht darum, Öffentlichkeit herzustellen"

Schließlich absolviere er viele Termine im Auftrag der Gruppe landesweit, sagte Wagner. "Es geht darum, Öffentlichkeit für die Arbeit der Gruppe im Landtag herzustellen." Die FDP möchte wieder einen separaten Parlamentarischen Geschäftsführer.

Strittig ist auch die Frage, wie viele "Aktuelle Stunden" die FDP beantragen darf. Sie sind ein Mittel, um thematische Schwerpunkte im Parlament zu setzen.

Derzeit dürfe sie das nur einmal im Quartal - also im Schnitt in jeder zweiten Plenarsitzung des Landtags, sagte Wagner. "Wir können unsere Kontroll- und Gestaltungsrechte nicht ausreichend wahrnehmen", hatte Kemmerich bei der Vorlage der Klage gesagt.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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