Ermittlungen gegen Thüringens CDU-Chef: Voigt soll nicht kooperiert haben - Verteidigung widerspricht!

Erfurt - Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt in einem aufwendigen Verfahren gegen Thüringens CDU-Vorsitzenden Mario Voigt (46). Bei der Auswertung von sichergestellten Dokumenten und Datenträgern sind die Ermittler nun vorangekommen.

Thüringens CDU-Chef Voigt (46) soll den Ermittlern den Entsperrcode für sein Handy nicht rausgerückt haben. (Archivbild)
Thüringens CDU-Chef Voigt (46) soll den Ermittlern den Entsperrcode für sein Handy nicht rausgerückt haben. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa

Im Zuge ihrer Ermittlungen gegen den Thüringer CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Mario Voigt haben Polizei und Staatsanwaltschaft Fortschritte gemacht. "Derzeit wird sein Handy ausgewertet", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grünseisen, auf dpa-Anfrage in Erfurt.

Die Auswertung anderer Unterlagen, die für das Verfahren von Bedeutung sind, sei im Wesentlichen abgeschlossen. Wie lange die Auswertung des Handys noch dauern werde, sei derzeit offen. Zunächst sei es für die Ermittler nicht möglich gewesen, die darauf gespeicherten Daten auszulesen.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt seit 2022 wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen Voigt. Die Strafverfolger gehen der Frage nach, ob Voigt im Europawahlkampf 2019 unzulässigen Einfluss darauf genommen hat, dass ein in Jena ansässiges Unternehmen einen Auftrag der Europäischen Volkspartei (EVP) bekommen hatte.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dazu Wohn- und Geschäftsräume des CDU-Politikers und die EVP-Zentrale in Brüssel durchsuchen lassen.

Voigt: "Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen"

Die Polizei hat das Handy von Thüringens CDU-Chef Mario Voigt (46) erst mithilfe einer Spezialsoftware entsperren können. (Symbolbild)
Die Polizei hat das Handy von Thüringens CDU-Chef Mario Voigt (46) erst mithilfe einer Spezialsoftware entsperren können. (Symbolbild)  © Friso Gentsch/dpa

Voigt beteuerte zu den Vorwürfen stets seine Unschuld. "Für mich gilt, was ich von Tag eins an gesagt habe: Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen", hatte er in der Vergangenheit gesagt.

Auch Grünseisen betonte, für Voigt gelte die Unschuldsvermutung. "Wir ermitteln hier wie immer personenunabhängig und ergebnisoffen", sagte der Staatsanwalt. Wann die Staatsanwaltschaft entscheiden werde, ob sie im Ergebnis ihrer Ermittlungen Anklage gegen Voigt erhebt oder nicht, sei derzeit noch nicht absehbar.

Laut Grünseisen war es für die Polizei zunächst nicht möglich, das Handy Voigts auszuwerten, das bei einer der Durchsuchungen sichergestellt worden war.

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Voigt habe den Ermittlern den Entsperrcode nicht gegeben, obwohl er in der Vergangenheit erklärt hatte, er wolle kooperieren, um die Vorwürfe gegen sich zu entkräften. "Er hat nicht mitgeholfen", sagte Grünseisen mit Bezug auf das Handy.

Erst mithilfe einer Spezialsoftware habe die Polizei das Handy entsperren können. Das sei erst möglich gewesen, nachdem der Hersteller ein Update für eine Software zur Verfügung gestellt habe.

Verteidigung: Herausgabe wurde angeboten!

Die Verteidigung von Thüringens CDU-Chef Mario Voigt (46) widersprach den Angaben von Hannes Grünseisen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt. Die Herausgabe des Sperrcodes für Voigts Mobiltelefon sei angeboten worden. (Symbolbild)
Die Verteidigung von Thüringens CDU-Chef Mario Voigt (46) widersprach den Angaben von Hannes Grünseisen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt. Die Herausgabe des Sperrcodes für Voigts Mobiltelefon sei angeboten worden. (Symbolbild)  © 123RF/tatsianama

Die Verteidiger von Voigt widersprachen den Angaben von Grünseisen. "Die Verteidigung hatte die Herausgabe des Sperrcodes für das Mobiltelefon von Herrn Prof. Voigt unter der Maßgabe einer gemeinsamen Sichtung der Daten durch Verteidigung und Staatsanwaltschaft angeboten", erklärten seine Anwälte am Mittwoch.

Das sei bereits im Oktober 2022 erfolgt. Dieses Verfahren sei vorgeschlagen worden, um einer "Ausforschung des Privatlebens und der parlamentarischen und beruflichen Tätigkeit" des CDU-Politikers durch die Staatsanwaltschaft zu begegnen.

Das Ermittlungsverfahren betreffe einen Vorgang außerhalb der parlamentarischen Tätigkeit von Voigt und damit einen begrenzten rein beruflichen Zeit- und Lebensausschnitt, erklärten die Anwälte.

"Dies steht außer Verhältnis zu einer Sichtung, Speicherung und Auslesung sämtlicher privaten und beruflichen Lebensbereiche auf dem Mobiltelefon unseres Mandanten in den letzten Jahren, Daten aus dem Privat- und Familienleben sowie der parlamentarischen Arbeit unseres Mandanten."

Voigt kooperiere mit der Staatsanwaltschaft, erklärten seine Anwälte. Er habe alle Zugangsdaten zu Laptops, PCs und sonstigen Datenträgern übermittelt und bei der Erfassung und Einordnung dieser Daten persönlich geholfen, um das Verfahren zu beschleunigen.

Zudem habe er mehrfach seine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft angeboten. Das Angebot sei bisher nicht genutzt worden.

Originalmeldung am 26. Juli, um 8.44 Uhr, aktualisiert um 15.40 Uhr

Titelfoto: Friso Gentsch/dpa/Martin Schutt/dpa/Montage

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