Bei Anerkennung von Ausländern: Thüringer Migrationsministerium soll gegen Bundesgesetze verstoßen
Erfurt - Ausländer, die schon einmal bei ihrer Identität getäuscht haben, sollen anerkannt werden, sofern sie im Nachgang noch ehrliche Angaben machen. Dieses Verfahren soll das Thüringer Migrationsministerium beabsichtigen. Behörden sehen darin einen Verstoß.
Wie der MDR berichtet, haben die Ausländerbehörden in Thüringen schwere Vorwürfe gegen das Migrationsministerium erhoben. Ein Erlass des Ministeriums verstoße gegen Bundesgesetze, heißt es in einem Brandbrief, der MDR Thüringen vorliegen soll.
Das Thüringer Migrationsministerium will den Angaben nach Ausländer anerkennen, die schon einmal bei ihrer Identität getäuscht, später aber ehrliche Angaben gemacht haben. Die Ausländerbehörden seien jedoch der Ansicht, dass Personen, die bereits gelogen haben, abgelehnt werden müssen. Dabei verweist man laut MDR auf das Bundes-Aufenthaltsgesetz (§ 104c).
Hierin heißt es unter anderem: "Die Aufenthaltserlaubnis [...] soll versagt werden, wenn der Ausländer wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hat und dadurch seine Abschiebung verhindert."
Ehrlichkeit darf laut Migrationsministerium nicht bestraft werden, auch wenn sie spät kommt. Das Bundesgesetz lasse genau das auch zu, heißt es nach MDR-Angaben.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa