Abgeordnete des Parlaments in Thüringen stehen vor weiterer Herausforderung!

Erfurt - Bei der Thüringer Landtagswahl hat die AfD eine Sperrminorität erreicht: Gegen sie ist keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament möglich. Das wird nun bei einer Personalentscheidung wichtig.

Handwerker arbeiten im Plenarsaal des Landtags, wo am 26. September die konstituierende Sitzung des 8. Thüringer Landtags stattfinden soll.
Handwerker arbeiten im Plenarsaal des Landtags, wo am 26. September die konstituierende Sitzung des 8. Thüringer Landtags stattfinden soll.  © Martin Schutt/dpa

Kurz nach der Wahl eines neuen Präsidenten des Thüringer Landtages stehen die Abgeordneten des Parlaments vor einer weiteren Herausforderung: Nach Angaben der Landtagsverwaltung müssen sie dann auch ein neues stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs wählen.

Für diese Wahl sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sagte eine Sprecherin des Landtages der Deutschen Presse-Agentur. Damit müssen die Fraktionen von CDU, BSW, Linke und SPD sich für diese Personalentscheidung mit der AfD abstimmen.

Da die AfD bei der jüngsten Landtagswahl eine Sperrminorität im Parlament erreicht hat, sind gegen sie keine Entscheidungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit mehr möglich. Die AfD wird im neuen Landtag über 32 von 88 Parlamentssitzen verfügen.

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Hintergrund für die nötige Neuwahl ist das Ausscheiden des stellvertretenden Verfassungsrichters Wolfgang Weißkopf aus diesem Amt. Der Jurist zieht als Landtagsabgeordneter für die CDU ins Parlament ein.

Sprecher: Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt

Die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs kommt kurz nach der Wahl eines neuen Präsidenten des Thüringer Landtages auf die Abgeordneten des Parlaments zu. (Archivbild)
Die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs kommt kurz nach der Wahl eines neuen Präsidenten des Thüringer Landtages auf die Abgeordneten des Parlaments zu. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa

Nach Angaben der CDU-Landtagsfraktion hat er sein Mandat als Abgeordneter bereits angenommen. Damit könne er nicht mehr stellvertretender Verfassungsrichter sein, sagte ein Sprecher des Verfassungsgerichts. Nach Angaben des Verfassungsgerichts ist er seit 2003 Mitglied des Gerichts und eigentlich bis 2025 in dieser Funktion gewählt.

Der Sprecher des Verfassungsgerichtshofs sagte, selbst wenn die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Gerichts zunächst aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommen sollte, sei die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts nicht beeinträchtigt, weil alle anderen Mitglieder des Gerichtshofs weiterhin im Amt seien.

Formal werde Weißkopf mit der Konstituierung des neuen Landtages aus seinem Amt als stellvertretender Verfassungsrichter scheiden. Die Nachwahl für diese Position solle laut Gesetz innerhalb von einem Monat erfolgen.

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Der Landtag wird am 26. September zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Dann muss zunächst die Wahl des Landtagspräsidenten erfolgen. Sie wird mit Spannung erwartet.

Die AfD beansprucht als größte Fraktion das Amt für sich. Alle anderen im Landtag vertretenen Parteien haben allerdings ausgeschlossen, einen AfD-Mann oder eine AfD-Frau für diesen höchsten Posten im Parlament zu wählen.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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