Weil er Hund aus Auto befreite: Besitzer schlägt Feuerwehrmann ins Gesicht!
Zeulenroda-Triebes - In Thüringen befreite die Feuerwehr einen eingesperrten Hund aus einem Auto. Doch dem Besitzer gefiel das offenbar gar nicht. Im Gegenteil: Er attackierte einen der Retter! Nun wird gegen den Rentner (68) ermittelt.
In Zeulenroda-Triebes, einer Kleinstadt im Osten Thüringens, alarmierten Passanten am Samstag gegen 16 Uhr die Feuerwehr, nachdem sie auf dem Parkplatz an der Talsperrenbrücke im Ortsteil Quingenberg das Bellen eines eingesperrten Hundes gehört hatten.
Wie die Polizei Gera mitteilte, war das Tier über mehrere Stunden in einem parkenden VW-Transporter eingesperrt. Beim Eintreffen der Feuerwehr stellten die Kameraden fest, dass sowohl die Heckklappe als auch die Schiebetür des VW-Busses leicht geöffnet waren.
Die Einsatzkräfte befreiten den Hund aus dem unverschlossenen Wagen, doch kurz darauf braute sich Unheil zusammen. Als der Hundebesitzer vor Ort ankam, entfachte er "eine emotionale Diskussion mit den Feuerwehrleuten", so die Polizei.
Der Hundehalter sei der Meinung gewesen, dass der junge Hund lediglich bellte, weil sein Herrchen nicht bei ihm war. Nach seiner Ansicht war der Kleinbus durch zwei offene Türen und einen Ventilator ausreichend belüftet.
Die Temperatur des Fahrzeuges habe er zudem per Handy-App fernüberwacht. Der Mann ging demnach davon aus, dass das Tier nicht in Gefahr war.
Rentner geht auf Feuerwehrmann los
Im Gespräch mit der Polizei gab der Rentner an, im Verlauf der Diskussion von mehreren Feuerwehrleuten bedrängt und geschubst worden zu sein. Daraufhin schlug er einem 47-jährigen Feuerwehrmann mit der Hand ins Gesicht.
Sofort wurde der 68-Jährige von mehreren Kameraden zu Boden gerungen und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Erst dann habe sich die Lage beruhigt. Der betroffene Feuerwehrmann wurde von herbeigerufene Rettungssanitätern erstversorgt.
Die Polizeiinspektion Greiz ermittelt nun wegen Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung und einem möglichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Titelfoto: ZB