Weil sie Sex mit anderen haben wollte: Mann tötet seine Frau durch sieben Stiche
Oranienburg/Karlsruhe - Das Urteil im Revisionsprozess gegen einen Mann, der seine Ex-Freundin in einem Bunker bei Oranienburg getötet hat, ist nun rechtskräftig.
Das teilte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes am Montag mit. Der 32-Jährige war im vergangenen Winter vom Landgericht Neuruppin wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Dabei wurden die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe festgestellt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche die damals 26 Jahre alte Frau 2021 in der Bunkeranlage in einem Wald erstochen hat.
Das Verfahren gegen den Mann war vom Landgericht Neuruppin im vergangenen Jahr neu aufgerollt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage ein Urteil des Landgerichtes wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft aufgehoben.
Bundesgerichtshof: Es war Mord!
Als Grund nannte der BGH eine rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung. Demnach seien "gewichtige Indizien nicht berücksichtigt" worden, die dafür sprechen könnten, dass statt Totschlag ein Mord vorliegen könne. Dafür müsse ein Mordmerkmal wie zum Beispiel Heimtücke erfüllt sein.
Eine andere Kammer des Gerichtes entschied schließlich auf Mord. Dagegen legte der Angeklagte Revision ein.
Nach Ansicht des Landgerichts in Neuruppin lockte der Täter seine Ex-Freundin unter dem Vorwand, noch einmal miteinander reden oder sich versöhnen zu wollen, in den früheren Wehrmachtsbunker am Grabowsee bei Oranienburg.
"Seinem Tatplan entsprechend" habe er die Frau durch sieben Stiche mit einem Stechbeitel getötet, erklärte der BGH-Sprecher. Er habe sich von ihr betrogen gefühlt und nicht akzeptieren wollen, dass sie zukünftig andere Sexualpartner haben würde.
Titelfoto: Uli Deck/dpa, Dennis Lloyd Brätsch/TNN/dpa (Bildmontage)