Elternteil erwirbt Kamera von Kindergarten-Busfahrer und entdeckt Furchtbares
Saarbrücken - Er soll sich dutzendfach an behinderten Kindern vergangen haben. Zufällig entdeckte Fotos auf seiner Kamera hatten die mutmaßlichen Taten eines Busfahrers aufgedeckt. Am Mittwoch soll am Landgericht Saarbrücken das Urteil fallen.
In rund 100 Fällen soll ein Mitarbeiter eines Fahrdienstes im Saarland behinderte Kinder missbraucht haben.
Der Prozess gegen den 71 Jahre alten Mann aus Saarwellingen geht nun dem Ende entgegen, an diesem Mittwoch soll vor dem Landgericht Saarbrücken das Urteil verkündet werden.
Der Mann war bei einer Firma beschäftigt, die unter anderem mit einem Kleinbus Fahrdienste für einen integrativen Kindergarten in Saarwellingen ausführte. So war er den Ermittlungen zufolge mit den behinderten Kindern in Kontakt gekommen.
Der 71-Jährige soll nach Angaben von Gerichtssprecherin Christiane Schmitt Fotografien und Videoaufzeichnungen erstellt haben, auf denen er selbst häufig bei der Tatbegehung abgebildet gewesen sei.
Dem Angeklagten wird dutzendfacher sexueller Missbrauch von insgesamt vier Kindern sowie Vergewaltigung in drei Fällen vorgeworfen. Außerdem geht es um die Herstellung kinderpornografischer Schriften.
Elternteil erwarb Kamera des Busfahrers und entdeckte Furchtbares
Die mutmaßlichen Missbrauchstaten waren bekannt geworden, nachdem ein Elternteil misstrauisch geworden war, als es vom Angeklagten eine Kamera erworben hatte.
"Auf dessen Speicher befand sich das nicht gelöschte Foto seines Kindes in zweifelhafter Pose", sagte die Gerichtssprecherin. Durch ein entsprechendes Programm hätten anschließend weitere Dateien sichtbar gemacht werden können.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte habe die Tatvorwürfe umfassend eingestanden. Die Opfer seien aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage, gegen den Angeklagten auszusagen.
Am dritten Verhandlungstermin an diesem Mittwoch (18.12.) könnte ein Urteil verkündet werden. Zuvor soll noch der Bericht einer Sachverständigen gehört werden, die den Angeklagten hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit und einer möglicherweise erforderlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beziehungsweise Sicherungsverwahrung begutachtet hat.
Aus Gründen des Opferschutzes wird laut Gerichtssprecherin bei den Plädoyers die Öffentlichkeit ausgeschlossen, die Urteilsverkündung ist dagegen öffentlich.
Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa