Mutmaßliche Vergewaltigung an Karneval: 38-Jähriger soll bewusstlose Frau missbraucht haben

Köln - Am Mittwoch (29. Mai) startete vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen einen 38-jährigen Gärtner aus Hessen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Dabei stand auch eine sexistische WhatsApp-Gruppe im Fokus.

Der Prozess vor dem Kölner Landgericht gegen einen 38-Jährigen aus Hessen wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung startete am Mittwoch (29. Mai).
Der Prozess vor dem Kölner Landgericht gegen einen 38-Jährigen aus Hessen wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung startete am Mittwoch (29. Mai).  © Christian Charisius/dpa

Der Angeklagte war im Jahr 2020 gemeinsam mit einer Gruppe von Männern nach Köln gereist, um Karneval zu feiern.

Zudem haben die Männer einen gemeinsamen Gruppen-Chat mit dem Namen "Stich" gestartet, in dem sie über ihre vermeintlichen sexuellen Eroberungen schrieben.

Dabei wurden auch regelmäßig Fotos und private Chatverläufe geteilt - ohne Zustimmung der betreffenden Frauen.

Überraschung vor Gericht: Cum-Ex-Bänker bekommt recht!
Gerichtsprozesse Köln Überraschung vor Gericht: Cum-Ex-Bänker bekommt recht!

Als einer der Männer am Karnevalssamstag eine junge Frau in einer Bar kennenlernte und diese mit auf sein Hotelzimmer nahm, prahlte auch dieser im Chat mit heimlich aufgenommenen Fotos der stark alkoholisierten Frau.

Und: Offenbar lud er den Hauptangeklagten auf das Zimmer ein.

Angeklagter wurde in erster Instanz freigesprochen

Laut Staatsanwaltschaft soll der 38-Jährige die zu diesem Zeitpunkt bewusstlose Frau dann in dem Hotelzimmer vergewaltigt haben. Der Angeklagte selbst spricht hingegen von einvernehmlichem Sex.

Ein Urteil wird erst im Juli erwartet. Der Vorfall wurde bereits einmal gerichtlich verhandelt: 2021 wurde der Gärtner in erster Instanz noch freigesprochen.

Zwei Jahre später hob der Bundesgerichtshof das Urteil jedoch auf, weil der Gruppenchat in der Erstverhandlung nicht ausreichend beachtet worden sei.

Aus diesem soll jedoch hervorgehen, dass es dem Hauptangeklagten bewusst gewesen sein muss, dass die Frau während des Vorfalls bewusstlos gewesen war.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Köln: