Mädchen (†15) an Rummelsburger Bucht bis zum Tod gewürgt? Angeklagter spricht von Drossel-Sex

Berlin - Der mutmaßliche Mörder einer 15 Jahre alten Schülerin in Berlin hat vor dem Landgericht der Hauptstadt sein Schweigen gebrochen und eine Tötungsabsicht zurückgewiesen.

Zwei Polizisten stehen vor einem Flatterband in Berlin-Rummelsburg.
Zwei Polizisten stehen vor einem Flatterband in Berlin-Rummelsburg.  © Morris Pudwell

Er habe zu keinem Zeitpunkt den Tod des Mädchens gewollt oder damit gerechnet, erklärte der 42-Jährige am Donnerstag über seinen Verteidiger.

Bei freiwilligem Sex an der Rummelsburger Bucht habe er die 15-Jährige "leicht gewürgt". Plötzlich habe sie sich nicht mehr bewegt. Er sei "entsetzt" gewesen, so der deutsche Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Schülerin in der Nacht zum 5. August 2020 nach einer versuchten Vergewaltigung aus Angst vor Entdeckung und Strafverfolgung getötet habe. Er ist wegen Mordes angeklagt.

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Die 15-Jährige sei von einem Treffen mit Freundinnen gekommen und habe den ihr unbekannten Mann zufällig an einem S-Bahnhof getroffen. Sie habe ihn zunächst freiwillig begleitet. Beim Prozessbeginn vor sechs Wochen hatte der Angeklagte geschwiegen.

Der 42-Jährige erklärte in seiner Unfall-Version weiter, sie hätten Speed konsumiert, Bier getrunken und sich dann "gegenseitig gestreichelt und geküsst". Sein "leichtes Würgen" sei für ihn "Teil des Liebesspiels" gewesen. Er sei geschockt gewesen, als sie sich nicht mehr bewegt habe. "Ich zog sie ins Gebüsch und legte Zweige darüber."Es tue ihm für das Mädchen und die Familie leid.

Laut Verteidiger sei die Todesursache möglicherweise ein epileptischer Anfall gewesen

Der Angeklagte habe das Mädchen in ein Gebüsch an der Rummelsburger Bucht gezerrt. (Archivbild, Symbolbild)
Der Angeklagte habe das Mädchen in ein Gebüsch an der Rummelsburger Bucht gezerrt. (Archivbild, Symbolbild)  © Paul Zinken/dpa

Der Angeklagte ist laut Staatsanwaltschaft bereits vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. In einem Verfahren wegen Vergewaltigung sei er 2001 wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung freigesprochen, aber in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden.

2014 sei er in einem Gutachten als nicht mehr gefährlich eingestuft und entlassen worden. Die Nebenklage-Anwälte hatten zu Prozessbeginn angekündigt, es sei auch zu klären, warum der Mann "frei und unkontrolliert" gewesen sei.

Der Verteidiger erklärte am inzwischen 13. Prozesstag, Todesursache sei möglicherweise ein epileptischer Anfall gewesen, den die 15-Jährige erlitten haben könnte.

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Ein Sachverständigengutachten sei zu dieser Frage einzuholen. Der Prozess wird am 23. März fortgesetzt.

Titelfoto: Morris Pudwell

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