Dresdner Tätowierer vor Gericht: Missbrauchs-Vorwürfe reichen bis 2017 zurück!

Dresden - Es könnte eng werden! Falko H. (53) sitzt wieder auf der Anklagebank im Landgericht Dresden. Die Justiz wirft dem Tätowierer vor, Kundinnen sexuell missbraucht, sogar vergewaltigt zu haben. Dem Schlosser droht sogar Sicherungsverwahrung.

Falko H. (53) sitzt erneut auf der Anklagebank im Landgericht Dresden.
Falko H. (53) sitzt erneut auf der Anklagebank im Landgericht Dresden.  © Norbert Neumann

Achtzehn Frauen listete die Staatsanwältin auf, die sich von Falko in seinem Studio an der Kesselsdorfer Straße Bilder unter die Haut stechen ließen. Dabei soll der einstige Chef des berüchtigten Fight-Clubs übergriffig geworden sein.

"Das ging von Po-Grapschen bis Finger in die Vagina einführen oder zum Oralsex zwingen", fasste der ermittelnde Kommissar (43) die Aussagen der Opfer zusammen.

Meist, so die Anklage, legte er den Frauen während der Behandlung seinen Penis in die Hand. Im Oktober 2023 ging eine Betroffene (20) danach sofort zur Polizei.

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Falko, der nur ein Jahr zuvor eine Bewährung wegen ebensolcher Taten bekommen hatte (per Strafbefehl, es gab dazu keinen Prozess) kam nun sofort in U-Haft.

Danach standen die Telefone bei der Polizei nicht mehr still. Immer mehr Betroffene meldeten sich. Darunter auch eine ehemalige Praktikantin. Die Tatzeiten gehen zurück bis ins Jahr 2017!

Angeklagter Tätowierer "kein Kind von Traurigkeit"

In diesem Tattoostudio soll es zu mehreren sexuellen Übergriffen gekommen sein.
In diesem Tattoostudio soll es zu mehreren sexuellen Übergriffen gekommen sein.  © Steffen Füssel

Falko H., der schon wegen Drogendelikten (im Fight Club) und Gewaltdelikten einsaß, schweigt bisher dazu.

Seine Verteidigerin monierte zum Prozessauftakt, dass ihr Mandant durch die bisherigen Berichte von den Medien an den Pranger gestellt worden sei. Dabei stünde Aussage gegen Aussage. Ihr Mandant sei eben "kein Kind von Traurigkeit", aber das Strafrecht dürfe sich nicht als "verlängerten Arm der Moral" verstehen. Im Übrigen sei das Konzept seines Studios gewesen, "seinen Kundinnen das Gefühl zu vermitteln, etwas Besonderes zu sein".

Die Kammer muss nun zahlreiche Zeugen hören, hat vorerst 15 Prozesstage geplant und auch einen psychiatrischen Gutachter bestellt. Er soll die Frage klären, ob der mehrfach Vorbestrafte im Falle einer erneuten Verurteilung auch in Sicherungsverwahrung kommen soll.

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Eine Entscheidung soll im Januar 2025 fallen.

Titelfoto: Bildmontage: Steffen Füssel, Norbert Neumann

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