Chemnitzer verabredete sich mit Jugendlichen zum Sex
Chemnitz - Ihre Masche war überaus perfide: Über ein Internetportal machte Jens B. (58) zusammen mit einem Komplizen Jungen ausfindig, um sich mit ihnen zum Sex zu verabreden.
Vor dem Landgericht Chemnitz lautete die Anklage auf schweren sexuellen Missbrauch. Eigentlich wollte der Angeklagte durch seine Berufung eine geringe Strafe erzielen. Fehlanzeige! Richter Michael Mularczyk erhöhte den Knastaufenthalt sogar um ein halbes Jahr.
Mithilfe eines Komplizen soll Jens B. zu den widerlichen Sex-Treffen gekommen sein. In der Anklage stehen zwei Fälle: Die beiden Opfer waren zum Tatzeitpunkt (2016) 24 und 13 Jahre alt. Verabredet wurde sich in einem Internetportal für Homosexuelle.
In den Chats ging es gleich zur Sache. Die Forderung: Sex gegen Bezahlung. 50 Euro wurden jeweils geboten. Die Treffen fanden in den Wohnungen der Opfer statt. Jens B. lebte in den Schlafzimmern der Jungen seine pädophilen Gedanken aus, erniedrigte seine Opfer dabei aufs Übelste.
Anwalt Torsten Rimpler forderte den Ausschluss der Öffentlichkeit bis zum "letzten Wort". Richter Mularczyk stimmte zu: "Die Persönlichkeitsrechte und seine intimen Vorlieben sind schutzwürdig."
Geholfen hat's Jens B. trotzdem nicht. Mit einem weiteren offenen Verfahren (Besitz und Verbreitung von mehr als 30 Kinderpornos) wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gebildet.