Zweites Weihnachten mit Corona: Diese Regeln gelten in Sachsen!
Dresden – Im Kampf gegen die Corona-Pandemie bleiben in Sachsen weite Teile des öffentlichen Lebens eingeschränkt. Die derzeitige Corona-Notfallverordnung gilt bis zum 9. Januar. Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester gibt es einige Sonderregeln. Was gilt also wann und wo? Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Mit wie vielen Menschen darf Weihnachten gemeinsam gefeiert werden?
Privat dürfen sich in Sachsen bis zu 20 Menschen treffen. Kinder bis 16 zählen nicht mit. Einschränkungen gibt es jedoch, sobald ein ungeimpfter Mensch mit dabei ist. Dann dürfen privat nur noch ein Hausstand und eine weitere Person zusammenkommen.
Für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen, in denen die Inzidenz über 1000 liegt, gelten auch über die Feiertage weiterhin Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr.
Bund und Länder haben sich zudem darauf verständigt, dass die Obergrenze für private Treffen ab 28. Dezember nur noch bei zehn Menschen liegen soll. Das gilt auch in Sachsen.
Können Gottesdienste gefeiert werden?
Gottesdienste können laut Corona-Notfallverordnung stattfinden. Besucher müssen jedoch einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen, also der 3G-Regel folgen.
Zwischen dem 24. und 26. Dezember werden zudem die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen gelockert. Der Besuch eines Gottesdienstes gilt dann und auch am 31. Dezember und 1. Januar als triftiger Grund, seine Unterkunft zu verlassen.
Ob jedoch überhaupt Gottesdienste in gewohnter Form stattfinden werden, entscheiden die jeweiligen Kirchen und Gemeinden.
Hotels, Restaurants, Friseursalons
Können Übernachtungen in Hotels gebucht werden?
Touristische Übernachtungen sind untersagt. Davon betroffen sind also nicht nur die Hotels, sondern unter anderem auch Anbieter von Ferienwohnungen oder Campingplätzen. Ausnahmen gibt es lediglich für Dienstreisende.
Sind über Weihnachten die Restaurants geöffnet?
Die Gastronomie darf von 6 bis 20 Uhr öffnen. Ungeimpften bleibt der Zutritt jedoch verwehrt. Ins Restaurant darf nur, wer geimpft oder genesen ist. Es gilt also die 2G-Regel. Ein aktueller Corona-Test reicht demnach nicht aus. Liegt die Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 1500, muss die Gastronomie schließen. Geöffnet werden darf erst wieder, nachdem der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 1500 gelegen hatte.
Vor der Weihnachts- oder Silvesterfeier noch einmal zum Friseur – ist das erlaubt?
Wer geimpft oder genesen ist, darf zum Friseur gehen. Anders sieht es jedoch bei sogenannten körpernahen Dienstleistungen aus, die nicht medizinischen, therapeutischen, pflegerischen, heilpädagogischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen. Diese bleiben untersagt.
Und was ist mit Silvester?
Zwischen den Jahren shoppen und Geschenke umtauschen – geht das?
Prinzipiell gilt im sächsischen Einzelhandel derzeit 2G. Es darf also nur der ins Geschäft, der nachweisen kann, dass er geimpft oder genesen ist. Geöffnet werden darf wie in der Gastronomie nur zwischen 6 und 20 Uhr.
Doch auch hier gibt es einige Bereiche, die von dieser Regelung ausgenommen sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, der Zeitungsverkauf, Tankstellen und der Großhandel für Gewerbetreibende.
Was ist mit Kinos und anderen Kulturangeboten?
Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Kulturangebote wie Kinos und Theater in Sachsen geschlossen. Auch Bars, Clubs und Diskotheken dürfen nicht öffnen. Besucht werden können nur noch Bibliotheken, Tierparks und die Außenbereiche der Zoos.
Was gilt an Silvester?
Grundsätzlich gelten zum Jahreswechsel dieselben Regeln wie zu Weihnachten. Jedoch hat das Land mit der jüngsten Corona-Notfallverordnung noch einmal nachgeschärft und für diese Silvester zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot in der Öffentlichkeit und Feiern auf öffentlichen Plätzen verboten.
Ist es auch zwischen den Jahren möglich, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen?
An zahlreichen Orten des Freistaats machen die vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) koordinierten mobilen Impfteams auch zwischen Weihnachten in Silvester Halt. Wer sich impfen lassen möchte, kann das dann ohne Termin machen.
Nicht ohne Termin geht es hingegen bei den festen Impfstellen. Die Terminvergabe geschieht derzeit ausschließlich über ein Buchungssystem im Internet. Telefonisch lassen sich keine Zeiten vereinbaren. Das gilt auch für Kinder zwischen fünf und elf Jahren, für die vom 27. bis zum 30. Dezember an den DRK-Impfstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie Löbau und Eich Impfstoff bereitsteht.
Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa