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Ist das Stollenmesser auf dem Weihnachtsmarkt überhaupt erlaubt?
Dresden - Erst kürzlich wurde das Messer-Verbot auf Weihnachtsmärkten erlassen. Aber gilt das eigentlich auch für unser berühmtes Stollenmesser?
Die Antwort vom Stollenschutzverband ist wenig überraschend: "Das Riesenstollenmesser ist von der neuen Verordnung nicht betroffen."
Es handelt sich dabei um eine Nachbildung des Originals von 1730.
Die Replik wird in einer Lederscheide befestigt, an einem Balken hängend zum Stollenfest gezeigt, um an die historischen Ursprünge des Christstollens zu erinnern.
Laut Verband eine ungefährliche Tradition: "Von einer einzelnen Person lässt sich das Messer kaum tragen."
Außerdem habe das Ordnungsamt eine Ausnahmebewilligung "zum Führen von Brauchtumswaffen" erteilt.
Titelfoto: Kristin Schmidt/dpa