So verschärft Sachsen ab heute die Corona-Maßnahmen!
Dresden - Dieser Lockdown lässt keinen kalt!
Und ob man jetzt von der Notwendigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen überzeugt ist oder nicht: Die Enttäuschung darüber, dass ausgerechnet im Advent wieder vieles untersagt ist, eint Gegner und Befürworter.
Das ist aber auch schon alles, denn so verschärft Sachsen ab dem heutigen Montag die Covid-19-Maßnahmen:
• Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars, Clubs und Diskotheken schließen. Aber: Bibliotheken dürfen weiter öffnen.
• Großveranstaltungen, Feste und Messen sind untersagt. Weihnachtsmärkte werden abgesagt.
• Außer in Supermärkten, Drogerien, Apotheken, Getränkemärkten, Läden für Tierbedarf oder Tankstellen gilt die 2G-Regel. Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Das trifft auch für den Friseurbesuch zu. Andere Läden mit körpernahen Dienstleistungen bleiben geschlossen.
• Die Gastronomie kann unter Bedingungen der 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) bis 20 Uhr öffnen.
• Für Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz über 1000 wird eine Ausgangssperre für Ungeimpfte in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verfügt.
• Der Ausschank von Alkohol im öffentlichen Raum wird verboten.
Fitnessstudios bleiben zu, Prostitution ist verboten
• Tanz-, Musik- und Kunstschulen dürfen genau wie Volkshochschulen nicht unterrichten. Ausnahme: Angebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.
• Für Zugang zum Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte und ungenesene Arbeitnehmer müssen sich testen lassen.
• Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben geöffnet. Kitas sowie Grund- und Förderschulen müssen jedoch bis einschließlich der Weihnachtsferien in den eingeschränkten Regelbetrieb (strikte Trennung der Gruppen und feste Bezugspersonen) gehen. Bis Weihnachten ist die Schulbesuchspflicht ausgesetzt.
• Fitnessstudios bleiben zu.
• Profisport ist ohne Zuschauer (Geisterspiele) möglich. Rehasport und Vereinssport für Jugendliche unter 16 darf inklusive Spielbetrieb ausgeübt werden.
• Kirchen und Religionsgemeinschaften können unter der Maßgabe von 3G agieren. Das trifft auch für Versammlungen zu, sie dürfen aber nur bis zu 10 Teilnehmer haben und müssen an festen Orten stattfinden.
• Für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen gilt: Beherbergung von Touristen ist untersagt.
• Touristische Bahn- und Busfahrten werden verboten.
• Prostitution ist verboten.
Die Einschränkungen sollen zunächst bis zum 12. Dezember gelten.
Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa