Sie holen alles raus - Holz, Beeren, Moos, Pilze: Wald-Sündern drohen bis zu 10.000 Euro Strafe!
Dresden - Der Herbst protzt mit Farben und die Menschen zieht es in die Wälder. Schön! Doch viele Leute nehmen mehr heim als Naturerlebnisse. Nämlich massig Holz, Pilze, Pflanzen, Beeren, Moos und Steine. Mitunter viel mehr, als erlaubt ist.
"Momentan steht Holz als Brennstoff im Fokus", sagt der Langebrücker Revierförster Heiko Zuppke (54).
Er betreut 1500 Hektar Wald in der Dresdner Heide und hat ein Auge darauf, was aus dem Forst getragen wird. Zuppke: "Ich habe keine Einwände, wenn jemand ein Stöckchen oder einen Fahrrad-Korb voll Restholz fortträgt. Fahren Leute aber mit dem Auto samt Hänger in den Wald zum Holzholen, schreite ich ein."
Wer große Mengen Holz aus dem Wald holen will, muss das mit dem Waldbesitzer abstimmen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst bietet Interessierten frische Sägeholz-Stämme zum Kauf an. Je nach Holzart kostet der Raummeter 28 bis 40 Euro ab Waldweg-Kante (netto).
Sogenannte Lesescheine für einen Raummeter Holz (15 Euro) können auch erworben werden. Damit darf man unbehelligt auf bestimmten Flächen am Boden liegendes Holz auflesen und mit dem eigenen Auto abtransportieren. Zuppke: "Pro Jahr geben wir mehrere Hundert solcher Lesescheine aus für unsere Heide."
Pilzsammlern schaut der Förster derzeit auch tief ins Körbchen. Es ist erlaubt, pro Kopf Schwammerl (oder Beeren) für eine Mahlzeit zu sammeln. "Mehr nicht! Leider gibt es immer wieder Menschen, die den Hals nicht voll genug bekommen", bedauert der Beamte.
Bei Missachtung des Waldgesetzes drohen empfindliche Strafen
Und wie lauten die Regeln bei Zweigen, Moos, Steinen oder Eicheln? "Alles muss im vernünftigen Rahmen bleiben", so Heiko Zuppke. Für ihn zählt dabei Augenmaß und die sogenannte Handstrauß-Regel. Grundsätzlich sollten laut Waldgesetz Entnahmen nur "pfleglich und schonend" erfolgen. Das systematische "Auskehren" des Waldes ist tabu. Ebenso Sammlungen im Wald für gewerbliche Gastronomie oder Floristik.
Bei Missachtung dieser Regeln drohen Anzeigen und Strafen: Offensichtliche Überschreitungen werden mit Ordnungsgeldern bis zu 2500 Euro oder bis zu 10.000 Euro (besonders schwere Fälle) geahndet.
Zur Anzeige kommen Diebstahl, Wilderei, Brandstiftung.
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