Sensationell! Künstler aus Dresden erklagt 120 Millionen Dollar Schadenersatz
Dresden - Der Dresdner Maler Michael Möbius (55) hat einen bahnbrechenden Urheberrechtsstreit in den USA gewonnen. Er verklagte im vorigen Jahr 399 Unternehmen, die seine berühmten, fotorealistischen Bubblegum-Porträts von Marilyn Monroe (†36) und Audrey Hepburn (†63) auf diverse Produkte gedruckt hatten - ohne den Künstler zu fragen, geschweige denn zu bezahlen.
Das Bezirksgericht (Aktenzeichen 1:22-CV-06079) in Chicago sprach nun dem Künstler einen Schadensersatz in Höhe von 120 Millionen Dollar zu!
"Gegen das Urteil kann keine Berufung mehr eingelegt werden, es ist rechtskräftig und setzt einen neuen Maßstab für den Schutz geistiger Eigentumsrechte in der Kunstwelt", erklärt Möbius.
"Meine Marilyn und meine Audrey entstanden 2012 in einem akribischen Malprozess." Beide Porträts gehören in einer Reihe mit der Mona Lisa zu den meistkopierten Gemälden der Welt. Eine kurze Google-Suche (z. B. unter Marilyn Bubble) genügt, um das Ausmaß der unautorisierten Nutzung zu erahnen.
"Es geht hier nicht um das Geld, ich bin schon Millionär. Es geht um den Schutz kreativer Werke und dem Recht am geistigen Eigentum", sagt Möbius, der seit über 20 Jahren in Dresden und Nevada lebt. "Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für künftige Rechtsstreitigkeiten. Und ich werde auch weiterhin gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen."
Die Originale der Bubble-Porträts von Marilyn und Audrey sind in Besitz des Künstlers. Ihren gegenwärtigen Wert schätzt Möbius auf je rund zehn Millionen Euro - Tendenz steigend. Insgesamt hat Möbius etwa 35 Promis mit Kaugummiblase gemalt, darunter Queen Elizabeth (†96) und David Bowie (†69).
Zu den größten Fans und Sammlern von Möbius gehörte "Playboy"-Verleger Hugh Hefner (†2017), für dessen Magazin Möbius 17 Jahre Pin-up-Girls malte. Möbius' Traum: "Ein Bubble-Porträt soll mal im MoMa hängen."
Titelfoto: privat