Weiter Zoff um Leubens Wasserskianlage
Dresden - Eigentlich sollte der Betreiber der Wasserskianlage in Leuben, der im Mai nach einigem Hin und Her eine Gnadenfrist für die Öffnung an gewohnter Stätte im Sommer erhalten hatte, in der Winterpause mit seinen Ufer-Bauten auf eine 70 Meter entfernte Wiese umziehen. Nun gibt es eine neue Initiative im Stadtrat, die eine Verlängerung der Gnadenfrist erreichen will.
Rückblick: Seit Jahren gibt es Dauerstreit um den ufernahen Standort der Gebäude-Container. Dieser befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet, was das Rathaus zunächst ermöglicht hatte.
Doch das Oberverwaltungsgericht erklärte die Regelung 2008 für unwirksam, seitdem gelten die Gebäude als "Schwarzbau" (die Anlage auf dem Wasser ist legal).
Nachdem das Rathaus nach jahrelanger Duldung den Betrieb vor einem Jahr verboten hatte, fand man im Mai eine Art Kompromiss mit Gnadenfrist: Betreiber Martin Riedel (52) darf bis Mitte Oktober öffnen, soll im Winter mit seinen Gebäuden aus dem Schutzgebiet heraus umziehen. So dürfte er in der Saison 2025 wieder regulär öffnen.
Aber: Die SPD hatte gleichzeitig im Stadtrat OB Dirk Hilbert (52, FDP) erfolgreich beauftragt, dass er dennoch die Voraussetzungen für den Standort-Verbleib schaffen, dafür auch eine Neuabgrenzung der Schutzgebiete sowie Ausnahme-Regelung prüfen soll.
Frist deutlich zu kurz bemessen?
"Ein jüngster Bericht im Ausschuss für Wirtschaftsförderung ergab allerdings, dass an der Umsetzung des Beschlusses durch die Verwaltung noch gar nicht gearbeitet wird", sagt CDU-Stadtrat Steffen Kaden (53). Damit sei auch die Frist deutlich zu kurz bemessen.
Über einen Eilantrag will die CDU nun an Hilbert appellieren, den Weiterbetrieb am bisherigen Standort bis 2026 zu ermöglichen. Bis dahin könnte das Rathaus auch den Beschluss umsetzen.
"Eine berechtigte Forderung, die sich auch die Dresdner wünschen", sagt Riedel, verweist auf eine neue Petition mit 680 Unterstützern.
Ausgang unklar: Das Rathaus hatte zuletzt Ende August mitgeteilt, ein Verbleib sei aufgrund des Gerichtsentscheids "nicht möglich".
Titelfoto: Thomas Türpe