Nach nachgewiesener Fälschung: Ist Wahl im Dresdner Ortsteil Langebrück jetzt gültig?
Dresden - Trotz nachgewiesener Wahlfälschung bleibt das Ergebnis der Ortschaftsratswahl im Dresdner Ortsteil Langebrück gültig. Auch die von Manipulation betroffene Stadtratswahl muss nicht wiederholt werden.
Das entschied die Aufsichtsbehörde der Stadt, die Landesdirektion Sachsen (LDS) nach juristischer Prüfung. Rechtssicherheit gehe vor Rechtmäßigkeit.
"Alle sollen sicher sein können, dass eine amtlich bestätigte Wahl gültig ist. Dem muss sich die Frage unterordnen, ob die konkrete Besetzung der Volksvertretung auch rechtlich einwandfrei zustande kam", sagt eine Sprecherin.
Für die beiden Wahlen im Juni (Ortschaft und Stadtrat) war die Gültigkeit bereits amtlich festgestellt worden. Erst im September - bei den Landtagswahlen - wurden 126 manipulierte Briefwahlstimmzettel zugunsten der rechtsextremen Freien Sachsen bemerkt und für ungültig erklärt.
Weitere Folgen hatte die Fälschung für die Landtagswahlen bislang nicht. Jedoch fanden Ermittler anschließend auch 154 gefälschte Stimmzettel bei den Dresdner Kommunalwahlen.
Tatverdächtiger darf Mandat vorerst behalten
In allen Fällen waren die ursprünglich gesetzten Stimmen überklebt und die Kreuze beim Kandidaten der Freien Sachsen gesetzt worden. Die Frage war nun, wie man damit umgehen soll.
Für den Gesetzgeber sei vorrangig, dass gewählte Vertretungen wie Ortschaftsräte, Stadträte oder Kreistage nach der amtlichen Feststellung schnell und zuverlässig handeln können, so die Sprecherin der LDS.
Damit darf der tatverdächtige Profiteur der Manipulation, Michael S. (44), gegen den auch strafrechtlich ermittelt wird, sein so ergaunertes Mandat für die Freien Sachsen im Ortschaftsrat vorerst behalten. Bei einer Verurteilung wegen Wahlfälschung würde er es aber verlieren.
Gültig bleibt auch die Stadtratswahl. Die Manipulation habe keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung, so die LDS.
Titelfoto: Bildmontage: Steffen Füssel