SPD-Mann wird ungeduldig: Wohnraum-Satzung lässt in Dresden weiter auf sich warten
Dresden - Im Januar 2024 machte der Freistaat den Weg für Kommunen frei, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Daraufhin beauftragte der Dresdner Stadtrat die Verwaltung, eine entsprechende Satzung für Leerstand und Ferienwohnungen erarbeiten zu lassen. Was ist seitdem passiert?

Rund 1750 Ferienwohnungen gab es 2023 in der Stadt (entspricht 0,57 Prozent vom Gesamtbestand).
Zum selben Zeitpunkt lag die Leerstandsquote laut kommunaler Statistik stadtweit bei 6,8 Prozent. Doch gerade in beliebten Vierteln wie Altstadt und Neustadt gilt bezahlbarer Wohnraum als knapp.
Dass dem Mietmarkt dort durch Airbnb-Vermietungen oder spekulativem Leerstand zusätzlich Angebote entzogen werden, möchte die SPD durch eine Satzung unterbinden. Doch trotz erfolgreichem Ratsbeschluss (35:33 Stimmen) gibt es 14 Monate später noch immer keinen Entwurf.
Man wolle noch in diesem Jahr einen Satzungsentwurf für die Zweckentfremdung von Wohnraum vorlegen, sagte Baubürgermeister Stephan Kühn (45, Grüne) im Stadtrat.
Stadtrat Engel dauert Erarbeitung viel zu lange

Als Grund für die Verzögerung nannte der Beigeordnete die umfangreiche fachliche und juristische Einarbeitung. Das Rathaus brauche eine belastbare Datengrundlage, die Begründungen müssten rechtssicher sein.
"Für diese Satzung gibt es nicht nur einen Fankreis", so Kühn mit Blick auf mögliche Beschwerden von Eigentümern.
Für Stadtrat Stefan Engel (32, SPD), der sich beim Bürgermeister nach dem Sachstand erkundigte, dauert die Erarbeitung viel zu lange.
Der Mieterschutz habe bei OB Dirk Hilbert (53, FDP) und Kühn "anscheinend nicht die höchste Priorität". Nun müsse die Verwaltung "einen Zahn zulegen" und schnell einen Satzungsentwurf vorlegen.
Titelfoto: Bildmontage: Thomas Türpe, Steffen Füssel