Nicht überall zugelassen: Wagenknecht-Ärger mit den Überläufern
Dresden - Kampf um den neuen Stadtrat in Dresden! Vergangene Woche berichteten die neuen Wählervereinigungen und Parteien über die Ergebnisse ihrer Unterschriften-Sammlungen. Anders, als es das "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) selbst erwartet hatte, darf es nicht in allen elf Wahlkreisen antreten.
Insgesamt dürfen 15 Wählervereinigungen und Parteien um Stimmen bei der Kommunalwahl am 9. Juni kämpfen. Der Gemeindewahlausschuss der Stadt lässt insgesamt 903 Bewerber zu, die sich auf den Stimmzetteln wiederfinden.
BSW erhielt überraschend nur in neun der elf Wahlkreise eine Zulassung.
Grund: In den beiden betroffenen Wahlkreisen 1 (Altstadt/Johannstadt) und 11 (u.a. Mobschatz/Gorbitz) schlug das Bündnis Kandidaten vor, die vor ihrem Wechsel zur Wagenknecht-Partei bereits für die Liste der Linken nominiert worden waren. Zwar meldete man in beiden Wahlkreisen weitere Kandidaturen nach, doch da lief die Unterschriftensammlung bereits. Darum ließ das der Gemeindewahlausschuss nach Abstimmung über die Problematik nicht mehr gelten.
"Wir haben Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung eingereicht und sind optimistisch", sagt BSW-Regionalvertreter Andreas Uhlig (69), der selbst als "Doppelkandidat" betroffen ist. Der Schaden bei den Linken fällt geringer aus. Sie können in beiden Wahlkreisen antreten, allerdings "nur" mit je neun ihrer zehn nominierten Kandidaten, also ohne die beiden "Überläufer".
Kommunalwahl am 9. Juni
Neben BSW und den Linken wurden zugelassen: SPD, AfD, Grüne, CDU, FDP, Freie Sachsen, Piratenpartei, Volt, Die Partei sowie die Wählervereinigungen Bündnis Freie Bürger Dresden, Freie Wähler Dresden, Team Zastrow/Bündnis Sachsen 24, Dissident:innen Dresden.
Für ein Ehrenamt in den zehn Stadtbezirksbeiräten bewerben sich insgesamt 1060 Kandidaten, in den neun Ortschaften 63 Personen.
Titelfoto: bsw