Nicht immer transparent: So verschlossen sind unsere Behörden

Dresden - Durch das Transparenzgesetz können Bürger Informationen zu Gesetzentwürfen oder Beschlüssen der Regierung und von staatlichen Behörden erhalten. Sogar Dienstanweisungen müssen transparent gemacht werden.

Wer Fragen an Ämter oder Behörden hat, kann sich direkt dorthin wenden. Selbst Dienstanweisungen müssen transparent gemacht werden.  © 123rf/weedezign

Das klappt aber nicht immer. Laut der Transparenzbeauftragten Juliane Hundert (48) gingen bei ihr zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 und dem 30. September 2024 insgesamt 88 Beschwerden ein, weil Behörden die Auskunft verweigerten.

In 20 Fällen konnte sie vermitteln. In den anderen Fällen war aus verschiedenen Gründen tatsächlich nichts zu machen.

"Mir ist nur ein Fall bekannt, in dem ein Petent Klage vor einem Verwaltungsgericht erhoben hat", so Hundert. Der Fall läuft noch.

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Auskunftspflichtig sind übrigens auch alle Ministerien, die Staatskanzlei oder der Rechnungshof, nur die Kommunen nicht. Wer eine Auskunft wünscht, muss einen Antrag stellen.

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Die sächsische Transparenzbeauftragte Juliane Hundert (48) hat ihren ersten Bericht vorgelegt. Am Donnerstag übergab sie ihn an Landtagspräsident Alexander Dierks (37, CDU).  © Norbert Neumann

Ab 2026 ist das nicht mehr nötig. Dann geht eine "Transparenzplattform" ans Netz. Dort müssen die Behörden etwa Gesetzentwürfe, Studien oder Gutachten proaktiv einstellen. Die Vorbereitungen dafür sind bereits angelaufen.

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