Nach Wahlfälschung in Dresden: Grüne reichen Verfassungs-Beschwerde ein!

Dresden - Die Grünen ziehen nach der Wahlfälschung in Dresden vor das Verfassungsgericht in Leipzig.

Susanne Krause (40), Sprecherin des Dresdner Kreisverbands der Grünen, hat gemeinsam mit ihrer Partei eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Susanne Krause (40), Sprecherin des Dresdner Kreisverbands der Grünen, hat gemeinsam mit ihrer Partei eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.  © Eric Münch

Dafür hat die Partei eine entsprechende Beschwerde eingereicht. "Wenn wir einfach hinnehmen, dass Rechtsextremisten mit Wahlfälschungen erfolgreich sind, schaden wir unserer Demokratie", erklärte Susanne Krause (40), Sprecherin des Dresdner Kreisverbands.

In der vergangenen Woche hatte die Landesdirektion Sachsen (LDS) mitgeteilt, dass die Wahl des Ortschaftsrates im Dresdner Stadtteil Langebrück am 9. Juni trotz manipulierter Wahlzettel zugunsten der rechtsextremen Freien Sachsen gültig bleibt.

"Die juristische Prüfung ergab, dass eine Wahl, deren Gültigkeit amtlich festgestellt wurde, auch dann gültig bleibt, wenn im Nachhinein schwerwiegende Mängel bekannt werden", hatte die LDS erklärt.

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Gegen einen 44-Jährigen wird wegen des Verdachts der Wahlfälschung ermittelt. Er hatte ein Mandat für den Ortschaftsrat errungen. Ihm droht aber nun der Verlust der Wählbarkeit und auch des Mandates.

Grünen-Politiker Lippmann beklagt Umgang mit Wahlfälschung

Valentin Lippmann (33, Grüne) sieht die Gleichheit der Wahl gefährdet.
Valentin Lippmann (33, Grüne) sieht die Gleichheit der Wahl gefährdet.  © Thomas Türpe

Den Grünen geht es nun um die Wahl des Ortschaftsrates.

"Wir sehen uns als Partei, die Bewerber für den Ortschaftsrat aufgestellt hat, in unseren Grundrechten verletzt, da durch einen Akt der Wahlfälschung nicht nur das Ergebnis erheblich beeinträchtigt wurde, sondern wir auch ein Mandat weniger erhalten haben", betonte Valentin Lippmann (33), Schatzmeister der Dresdner Grünen und Landtagsabgeordneter.

"Die Gleichheit der Wahl sichert, dass jede abgegebene Stimme gleich gezählt wird. Dies ist dann nicht der Fall, wenn Stimmen manipuliert werden", argumentierte Lippmann.

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Wäre der Wahlbetrug rechtzeitig aufgefallen, hätte die Landesdirektion Wiederholungswahlen anordnen müssen.

"Dass der schwerwiegende Wahlfehler den zuständigen Behörden erst nach der Landtagswahl aufgefallen ist, macht diesen und die Verletzung unserer Rechte nicht ungeschehen", so der 33-Jährige.

Titelfoto: Eric Münch

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