Mehr Zeit für Hilbert! Dresdens OB will Hauptsatzung ändern

Dresden - Im Februar soll der Stadtrat über den umstrittenen Haushaltsentwurf für 2025/26 abstimmen. Zur selben Sitzung bringt OB Dirk Hilbert (53, FDP) dann noch eine Vorlage ein, die seine Stellung als Verwaltungs-Chef festigt.

OB Dirk Hilbert (53, FDP) möchte im Februar über eine Änderung der Hauptsatzung abstimmen lassen.
OB Dirk Hilbert (53, FDP) möchte im Februar über eine Änderung der Hauptsatzung abstimmen lassen.  © imago/Sven Ellger

In dem Papier, das bereits in den Gremien des Stadtrates zirkuliert, geht es um eine Änderung der Hauptsatzung. Die funktioniert wie eine Art Verfassung für Dresden.

Hier möchte Hilbert nun die Widerspruchsfrist für Beschlüsse des Rates von bislang einer auf dann zwei Wochen ausweiten. Das erlaubt die sächsische Gemeindeordnung.

Zuletzt widersprach er dem Beschluss über die frühzeitige Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge wegen Mehrkosten.

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Zudem möchte das Rathaus die Planungen für das Prestigeprojekt BUGA vorantreiben. Dabei helfen soll ein exklusiver Ausschuss, der laut Vorlage "sämtliche Angelegenheiten umfass[t], die sich im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Bundesgartenschau 2033 ergeben".

Das Sondergremium soll im Rat vorberatend tätig werden.

Dresdens Stadtoberhaupt will auch Zeitvorteil für Kündigungen

Mitarbeiter in der Probezeit sollen laut Vorlage vom Rathaus künftig zügiger entlassen werden können.
Mitarbeiter in der Probezeit sollen laut Vorlage vom Rathaus künftig zügiger entlassen werden können.  © Norbert Neumann

Und: OB Hilbert möchte in bestimmten Fällen die Regeln für Kündigungen von Rathausmitarbeitern vereinfachen.

Um etwa ungeeignete Kandidaten noch während der laufenden Probezeit entlassen zu können, soll die Zustimmung des zuständigen Ausschusses "fingiert" (also vorausgesetzt) werden. Dadurch erhofft sich die Verwaltung einen Zeitvorteil.

Bislang gilt: Scheitert eine Kündigung innerhalb der Probezeit, kann die Stadt kaum noch entlassen.

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Arbeitsgerichte verweisen dann auf andere Einsatzorte innerhalb des Ämterdschungels.

Titelfoto: imago/Sven Ellger

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