Dresden - So lange der Sächsische Landtag noch keine Fachausschüsse besitzt, hat der sogenannte Hauptausschuss das Sagen. Jetzt genehmigte er nachträglich Ausgaben in Höhe von über 200 Millionen Euro.
Es handelt sich um Zusatzausgaben des Freistaates für das laufende Haushaltsjahr.
Für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen liegt der Betrag bei gut 139 Millionen Euro, für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen, des Ausreisegewahrsams sowie der Abschiebungshaft 56 Millionen Euro.
In der Jugendhilfe waren es 14,6 Millionen. Die AfD stimmte bei den entsprechenden Anträgen mit Nein.
Der 8. Sächsische Landtag hatte sich am 1. Oktober konstituiert. Die Arbeit der bisherigen Ausschüsse der vorherigen Wahlperiode endete damit. Zur Behandlung dringender Angelegenheiten bildete der Landtag für die Zeit bis zur Einsetzung der Fachausschüsse einen Hauptausschuss, der aus 21 Mitgliedern besteht. Den Vorsitz führt Landtagspräsident Alexander Dierks (37, CDU).
Die dritte Plenarsitzung des Landtages findet am 19. November statt. Die Tagesordnung wird vom Präsidium voraussichtlich am 13. November 2024 beschlossen.