Dürfen die das überhaupt? Erste Politiker hängen schon im Dresdner Stadtgebiet ab

Dresden - Laut Wahlkampf-Regelwerk aus dem Rathaus dürfen Parteien 36 Tage vor der Bundestagswahl Plakate im Stadtraum aufstellen oder aufhängen. Das wäre am kommenden Samstag. Doch warum hängen einige Politiker jetzt schon in Dresden rum?

Ja ist denn heut' schon Wahlkampf? Diese Plakatfläche am Albertplatz wurde von der Grünen-Bundesfraktion gekauft und hat angeblich nichts mit dem Wahlkampfbeginn am Samstag zu tun.  © Ove Landgraf

"Die Vorwahlzeit beginnt am 36. Tag vor der Wahl, also an diesem Samstag. Sie dauert bis zum Wahltag und ist Teil der Wahlkampfzeit", erklärt ein Rathaussprecher auf Nachfrage. Vor dieser "Kampfzeit" darf nicht plakatiert werden.

Eigentlich, doch an der Straßenbahnhaltestelle am Albertplatz strahlt Passanten bereits das Lächeln von Noch-Außenministerin Annalena Baerbock (44, Grüne) entgegen. Auf der Gerichtsstraße prangt ein Werbeplakat von Parteikollege Robert Habeck (55).

"Es handelt sich um gekaufte Werbeflächen der Bundesfraktion, die nichts mit dem Wahlkampf zu tun haben", erklärt dazu eifrig eine Sprecherin der Grünen-Fraktion im Rathaus.

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Und siehe da: Im Vorbeifahren an der Bautzner Landstraße bemerkt man gleich mehrere Werbeplakate des Bundestagsabgeordneten Lars Rohwer (52, CDU), die an den Bäumen angebracht sind.

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Strikte Regeln bei Bundestagswahlplakaten

Ebenso an der Bushaltestelle Gerichtsstraße: Auch hier soll das Plakat von Robert Habeck (55, Grüne) nichts mit dem Wahlkampfbeginn in drei Tagen zu tun haben.  © Ove Landgraf
Lars Rohwer (52, CDU) betreibt an der Bautzner Straße nicht etwa verfrühten Wahlkampf, sondern informierte lediglich über eine Veranstaltung für "Familie & Finanzen".  © Ove Landgraf

Auch Rohwer sagt, die Plakate haben nichts mit der Bundestagswahl zu tun: "Plakatiert wurde anlässlich einer Veranstaltung, die ich zum Thema Familie und Finanzpolitik gegeben habe."

Wie auch immer: Ab Samstag darf dann ganz offiziell im Stadtbereich für den Wahlkampf plakatiert werden.

Doch hier gelten strikte Regeln, erklärt ein Rathaussprecher: "Werbeträger dürfen im Umkreis von 20 Metern um Dienstgebäude und Schulen sowie im Umkreis von 50 Metern um Kirchen, religiös genutzte Gebäude und Friedhöfe nicht angebracht werden."

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