Ferienwohnungs-Verbot steht plötzlich wieder auf der Kippe
Dresden - Wohnraum in Dresden ist knapp und wird immer teurer. Die Verwaltung soll deshalb gegen Zweckentfremdung durch Leerstand und Ferienwohnungen vorgehen, dafür eine Satzung ausarbeiten. So lautete ein Beschluss des alten Stadtrats vom Februar. Nun kommt das Thema erneut auf die Agenda.
2023 betrug die (strukturelle) Leerstandsquote in der Elbemetropole etwa drei Prozent (9174 Wohneinheiten). Im selben Jahr kamen rund 1750 Ferienwohnungen hinzu (entsprach 0,57 Prozent des Gesamtbestands).
Viele Objekte liegen in der Altstadt und Neustadt.
Dienen die Räume länger als zwölf Wochen pro Jahr der Unterbringung von Touristen (Fremdbeherbergung) oder stehen länger als zwölf Monate leer, spricht man von Zweckentfremdung.
Über eine Satzung könnte das Rathaus diesen Zustand mit Geldbußen ahnden. Die Grundlage schafft ein Landesgesetz.
"Ferienwohnungen, Airbnb-Vermietungen und spekulativer Leerstand entziehen dem Markt Wohnungen, die den Dresdnern zugutekommen sollten", hatte die SPD damals ihren Vorstoß erklärt.
AfD-Fraktion sieht Ferienwohnungs-Verbot kritisch
Linke, Grüne und die ehemaligen Dissidenten verhalfen dem Antrag zu einer knappen Mehrheit (35 zu 33).
Doch seit der Kommunalwahl im Juni verfügen die Mitte-Rechts-Parteien über mehr Sitze im Rat.
Sie sehen das Vorhaben kritisch. "Diese Regelung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht dar", sagt AfD-Fraktions-Chef Thomas Ladzinski (35).
Zu glauben, die Ferienwohnungen würden dadurch automatisch dem Wohnungsmarkt zugeführt, sei ein Trugschluss.
Ladzinski befürchtet überdies Einbußen beim Tourismus, sinkende Steuereinnahmen. Seine Fraktion bringt nun einen Antrag ein, der den Ratsbeschluss vom Februar wieder aufheben soll.
Titelfoto: Bildmontage: Imago/Steffen Kuttner, Eric Münch