Dresdner Rathaus geht gegen Datschen-Klos mit Sickergruben vor

Dresden - Nach der Wende war die Abwasser-Entsorgung in Dresdens Kleingärten nicht das dringlichste Thema für die Stadtverwaltung. Seit einigen Jahren ist das Rathaus nun mit Nachdruck hinterher, damit Fäkalien nicht (mehr) ins Grundwasser gelangen. Doch die Modernisierung der Gruben und Co. kostet viel Geld.

Wollen Abwasser-Probleme klären: Stadtverbandsvorsitzender Frank Hoffmann (64, v.l.), Silvio Behrens (46) von der Stadtentwässerung, BUGA-Koordinator Marcel Timmroth (37) und der städtische Abteilungsleiter Jürgen Altmeyer (62).  © Petra Hornig

Bakterien, Viren, Arzneimittelrückstände: "Abwasser gehört nicht in den Boden, nicht ins Grundwasser", sagt Abteilungsleiter Jürgen Altmeyer (62) von der Wasser- und Bodenschutzbehörde. Das Grundwasser, woraus auch Trinkwasser gewonnen wird, habe ein Gedächtnis, könne auch noch spätere Generationen belasten.

Aber: In vielen Kleingärten gibt es noch alte Abwasseranlagen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zumindest in Dresdens sensiblen Trinkwasserschutzzonen soll sich das bis Ende 2026 ändern.

Dort befinden sich 16 Kleingartenvereine mit 1110 Parzellen (insgesamt gibt es 360 Vereine), von denen noch einige mit längst verbotenen Sickergruben betrieben werden.

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Wie etwa laut Stadtverband Dresdner Gartenfreunde unlängst noch im Kleingartenverein Kiesgrube Dobritz, wo Abmahnungen ausgesprochen wurden.

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Kann der Stadtrat finanzielle Unterstützung beschließen?

Ärger um verbotene Sickergruben gibt es auch im Kleingartenverein "Kiesgrube Dobritz" an den Kiesseen in Leuben.  © Norbert Neumann

"Werden die Missstände nicht beseitigt, müssen wir zur Kündigung greifen", so der Verbandsvorsitzende Frank Hoffmann (64).

Insgesamt würden für den Umbau in den betroffenen 16 Sparten Kosten in Höhe von rund 200.000 Euro entstehen, teils müssten einzelne Pächter mehrere Hundert Euro bezahlen. Der Verband bemühe sich um finanzielle Unterstützung, die der Stadtrat beschließen könnte.

Erlaubt sind etwa (Gemeinschafts-)Toiletten und Abkippstationen, die ans Kanalnetz oder an eine Abwassersammelgrube (auch zur Entsorgung von Campingtoiletten) des Vereins angebunden sind.

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Auch voll biologische Kläranlagen sind erlaubt, jedoch ohne ganzjährige Nutzung schwierig zu betreiben.

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