Geldnot bei DVB: Rathaus-Kritik am Bürgerentscheid
Dresden - Die Ratsfraktion der Linken möchte für den Erhalt des DVB-Bestandsnetzes einen Bürgerentscheid durchführen. Nun äußerte sich auch das Rathaus zu dem Vorstoß.

Grundsätzlich stehen Bürgerentscheide einem Beschluss des Stadtrates gleich.
Sie können sich daher gegen Stadtratsbeschlüsse richten und dürfen innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Stadtsprecher Daniel Heine (40) erklärte auf Nachfrage: "Ein Bürgerentscheid, der finanzielle Auswirkungen hat, wäre nur zulässig, wenn auch die Kostendeckung gesichert wäre."
Sprich: Das fehlende Geld müsste trotzdem irgendwoher kommen, die Finanzierung (Deckungsquelle) sicher sein. Das gelte auch für einen möglichen Entscheid über die DVB-Sparpläne.
Titelfoto: Eric Münch