Dresden - Seit April können Erwachsene in Deutschland legal kiffen und Cannabis für den Eigenbedarf kultivieren. Doch über den Grasnebel im Wohnblock ärgert sich manch ein Nachbar. Können Konsum und Anbau in so einem Fall eingeschränkt werden?
Ganz entspannt auf dem eigenen Balkon einen "dübeln": Das soll in der Elbmetropole nicht mehr möglich sein, fordert eine Online-Petition, die auf der Internetseite der Verwaltung auftaucht.
Der Initiator beschwert sich, dass "es an sämtlichen Orten in Dresden mächtig gewaltig" stinke. Nicht nur würden die ausgewiesenen Zonen für den Konsum übergangen, auch der Anbau von Pflanzen auf Balkonen und in Gärten sei wegen der "andauernden Geruchsbelästigung" problematisch.
Laut Gesetz gilt: Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen geraucht werden. Es herrscht ein Konsumverbot in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Anbau und Konsum in den eigenen vier Wänden oder auf dem Balkon sind erlaubt. Sie dürfen allerdings keine unzumutbaren Geruchsbelästigungen für die Nachbarn bedeuten, sagen Rechtsexperten. Hier greifen ähnliche Regeln wie beim Konsum von Tabak.
Aber wie häufig kommen Beschwerden dieser Art in Dresden überhaupt vor? Besteht kein Zusammenhang zwischen der Geruchsbelästigung und einem Gesetzesverstoß, wird der Fall von der Polizei statistisch nicht erfasst, erklärte Sprecher Karsten Jäger (38).
Auch beim Ordnungsamt sind zu diesem Thema bislang keine Meldungen eingegangen. Dass die Verwaltung hier interveniert, gilt deshalb als unwahrscheinlich. "Derzeit ist für uns keine Grundlage für ein Tätigwerden auf kommunaler Ebene ersichtlich", bekräftigte ein Stadtsprecher.