Blitzer-Fahrt von Kultusminister Clemens: Das droht dem CDU-Politiker jetzt

Dresden/Weißwasser - Das Gezerre um die Blitzer-Fahrt von Sachsens neuem Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) geht weiter. Zwar wurde am Montagmorgen nicht, wie geplant, am Amtsgericht Weißwasser verhandelt. Aber der Richter will Clemens zur Verkehrsschulung schicken!

Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) wurde bei einem Tempo-Verstoß erwischt.
Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) wurde bei einem Tempo-Verstoß erwischt.  © Sebastian Kahnert/dpa

Der Reihe nach: Conrad Clemens hatte ein Bußgeld von 550 Euro und zwei Monate Fahrverbot kassiert, weil er in Krauschwitz nachts geblitzt wurde. Er hatte Einspruch eingelegt, dann aber zurückgezogen, seinen "Fehler" eingestanden. So weit, so gut.

Aber inzwischen hatte der zuständige Amtsrichter Alex Theile eingeschätzt, dass der Verdacht einer Straftat bestehe. Immerhin könnte Clemens (auch gegen sich selbst) ein illegales Rennen durchgeführt haben.

Rechtlich ist es möglich, dass aus der Ordnungswidrigkeit ein Strafverfahren wird. Die Hürde: Zuvor müsste der Landtag die Immunität von Clemens aufheben. Dies ist bisher nicht geschehen.

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Also stand am Montag, als für 9 Uhr der Prozess geplant war, Clemens weiter unter Immunitätsschutz. Er kam nicht. Aber im Gericht fanden sich Staatsanwalt, Amtsrichter und Anwalt zum Erörterungsgespräch ein.

Ergebnis: Amtsrichter Theile unterbreitete einen Vorschlag.

Kultusminister Clemens tappte in die Foto-Falle auf Höhe der Erlebniswelt Krauschwitz.
Kultusminister Clemens tappte in die Foto-Falle auf Höhe der Erlebniswelt Krauschwitz.  © xcitepress/Thomas Baier

Richter will Minister zum Verkehrsaufbauseminar schicken

Er würde das Verfahren einstellen, wenn Clemens im Gegenzug folgende Auflagen erfüllt: Der Minister soll 10.000 Euro zahlen, zwei Drittel davon gehen an gemeinnützige Vereine. Der Kultusminister soll 20 Stunden eines Verkehrsaufbauseminars absolvieren und zusätzlich 20 Stunden Verkehrsunterricht vor Schülern abhalten!

Die beteiligten Juristen haben nun eine Woche Bedenkzeit. Anderenfalls würde, so die Immunität beim dritten Anlauf aufgehoben wird, irgendwann verhandelt. Notfalls eben, wenn Clemens sein Amt in ferner Zukunft aufgibt und so die Immunität automatisch entfällt.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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