Niederlage für Staatskanzlei: Sachsens Facebook-Seite muss abgeschaltet werden!

Dresden - Die Staatsregierung unterliegt im Streit mit der sächsischen Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert (46), die den Betrieb der offiziellen Facebook-Seite des Freistaats "Sachsen.de" für unzulässig erklärt. Die 46-Jährige setzte in der Folge nun eine Anordnung in Kraft, die innerhalb von vier Wochen umgesetzt werden muss.

Die Sächsische Staatskanzlei versorgt auf ihrer Facebook-Fanpage insgesamt über 39.000 Follower mit Neuigkeiten. Damit dürfte jedoch bald Schluss sein.
Die Sächsische Staatskanzlei versorgt auf ihrer Facebook-Fanpage insgesamt über 39.000 Follower mit Neuigkeiten. Damit dürfte jedoch bald Schluss sein.  © Montage: Screenshot Facebook/Sachsen.de, Thomas Türpe

So besagt der am Mittwoch versendete Bescheid, dass die Facebook-Fanpage abgeschaltet werden muss.

"Wesentliche Kritikpunkte, die sich hauptsächlich aus der bisherigen Rechtsprechung und einem Gutachten der Datenschutzkonferenz ergeben, konnten in der Stellungnahme der Sächsischen Staatskanzlei nicht entkräftet werden", erklärte Hundert.

So könne die Behörde aktuell nicht nachweisen, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts - unter anderem bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten - eingehalten werden. Dazu sei sie aber gemeinsam mit dem Meta-Konzern verpflichtet.

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Als öffentliche Stelle müsse die Staatskanzlei ihre Vorbildwirkung achten und sich an Recht sowie Gesetz halten. Zur Unterbindung der Rechtsverletzungen sei die Abschaltung der Seite unumgänglich.

Facebook-Nutzung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards nicht möglich

Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert (46) hat einen Bescheid zur Abschaltung der Facebook-Seite des Freistaats erlassen.
Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert (46) hat einen Bescheid zur Abschaltung der Facebook-Seite des Freistaats erlassen.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Der Entscheidung stehe laut Juliane Hundert auch die Informationspflicht der Staatskanzlei gegenüber der Bevölkerung nicht entgegen. Schließlich dürfe die Öffentlichkeitsarbeit nur auf rechtmäßige Weise erfolgen.

Die Nutzung von Facebook komme jedoch nicht ohne Rechtsverstöße aus. So setze die Plattform auch Cookies auf den Geräten der Nutzer ein, die an Facebook übermittelt und zu personenbezogenen Werbeprofilen verarbeitet werden.

"Datenschutzrechtliche Standards sind von öffentlichen Stellen auch bei der Verwendung von Werbenetzwerken wie Facebook einzuhalten", betont die 46-Jährige.

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Als Datenschutzbeauftragte nutzte sie daher ihre Befugnisse und sprach ein Verbot des Facebook-Auftritts aus. Dagegen kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben werden.

"Das Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei ist exemplarisch. Auch andere öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen nutzen Facebook und sind zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet", macht Hundert abschließend deutlich.

Titelfoto: Montage: Screenshot Facebook/Sachsen.de, Thomas Türpe

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