Neuer Anlauf vor Gericht: Kommt Dresdner Dreifach-Killer für immer hinter Gitter?

Dresden - Ist Andre G. (49) eine Gefahr für die Allgemeinheit? Mit der Frage beschäftigt sich das Landgericht Dresden. Der Dreifach-Killer soll nach Willen des Staatsanwalts in Sicherungsverwahrung (SV).

Andre G. (49) droht die Sicherungsverwahrung - ungewisse Aussicht auf Freiheit.
Andre G. (49) droht die Sicherungsverwahrung - ungewisse Aussicht auf Freiheit.  © Peter Schulze

Der gebürtige Ukrainer war einst in Dresden Geldeintreiber für die Unterwelt. Im Jahr 1996 erschoss Andre den Zuhälter Beck (†33) und zwei seiner Liebesdamen (†24 und †26).

Er bekam lebenslänglich, wurde 2013 entlassen, machte danach in Drogen. Wieder wurde der Tischler verurteilt, kam raus, machte weiter.

Im Jahr 2020 war erneut Prozess am Landgericht. Denn Andre hatte Crystal von Polen nach Dresden liefern lassen. Einer der Kuriere war übrigens Laurent F. (58). Der Mann, der im Mai 2019 seine Kinder mit Bauschaum in Dresden ermordete.

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Wegen dieser Drogengeschäfte bekam Andre sechs Jahre und drei Monate Haft. Die Sicherungsverwahrung wurde aber nicht angeordnet. Laut Verteidiger bestünde dafür auch kein Grund.

Für SV-Anordnungen "notwendige" Gewaltdelikte habe Andre seit Jahren nicht mehr begangen.

Richter Jürgen Scheuring (54) und seine Kammer müssen nun über die Sicherungsverwahrung entscheiden.
Richter Jürgen Scheuring (54) und seine Kammer müssen nun über die Sicherungsverwahrung entscheiden.  © Peter Schulze
Auch Laurent F. (58, l.) ist indirekt in den Fall verwickelt. Beck S. (†33) und zwei seiner Liebesdamen (†24 und †26) wurden 1996 in einer Pieschener Wohnung von Andre G. erschossen.
Auch Laurent F. (58, l.) ist indirekt in den Fall verwickelt. Beck S. (†33) und zwei seiner Liebesdamen (†24 und †26) wurden 1996 in einer Pieschener Wohnung von Andre G. erschossen.  © Fotomontage: Peter Schulze, Morgenpost Dresden

Andre G. diente in Afghanistan und Tschetschenien

Auch der forensische Gutachter Hans-Ludwig Kröber (71) ist im Prozess. Er soll eine Einschätzung über die Gefährlichkeit des Angeklagten abgeben.
Auch der forensische Gutachter Hans-Ludwig Kröber (71) ist im Prozess. Er soll eine Einschätzung über die Gefährlichkeit des Angeklagten abgeben.  © Peter Schulze

Dagegen hatte der Gutachter damals erklärt, eine "Änderung des kriminellen Selbstkonzeptes" sei bei Andre nicht erkennbar. Der Bundesgerichtshof ordnete eine erneute Prüfung an und nun wird wieder am Landgericht verhandelt.

Zum Auftakt schilderte Andre umfänglich, einst Kampfschwimmer der Schwarzmeerflotte, wie viele Traumatherapien und Schulungen er inzwischen hinter sich gebracht hat, um unter andrem mehrfach dramatische Erlebnisse aus Kampfeinsätzen in Afghanistan und Tschetschenien zu verarbeiten. Demnächst beginnt er eine Kunsttherapie.

Dagegen zeigte der Zoll dem Gericht Videos aus beschlagnahmten Handys von Andre. Darauf ballert er am Schießstand mit diversen Waffen und absolviert "Einsatz-Übungen" mit Waffe im Fitnessstudio. Urteil folgt.

Titelfoto: Fotomontage: Peter Schulze

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