Wohnungen, Kitas oder Grünanlagen: Was wird aus Dresdens Garagen-Komplexen?
Dresden - Für die einen ist es wichtiger Stauraum oder Parkplatz, für andere attraktives Bauland: 224 Garagen-Grundstücke gibt es in Dresden. Die Verwaltung entwickelte jetzt einen Plan, was zukünftig mit den Arealen passieren soll. Einfachen Kündigungen oder Abriss-Plänen schob der Stadtrat aber einen Riegel vor.

Freie Flächen und Bauland sind rar. Die 224 Garagenhöfe im städtischen Eigentum mit insgesamt 3280 Garagen auf einer Fläche von gut 36 Hektar (entspricht 51 Fußballfeldern) bieten noch Raum für die künftige Entwicklung.
Allerdings wurden sie zu DDR-Zeiten meist in Eigenleistung der Pächter oder Nutzer mit Herzblut errichtet. Heute werden die Garagen oft nicht mehr fürs Auto genutzt, sondern dienen als Hobby-Werkstatt oder gar sozialer Raum.
Nach jahrelanger Analyse hat das Rathaus jetzt vorgestellt, welche Garagenhöfe perspektivisch wofür genutzt werden können oder weichen sollen.
Für Wohnungsbau (kommunal und privat) kommen 55 Areale in Betracht, für städtische Nutzung (etwa Kitas) 58 Höfe, weitere 40 könnten für Grünanlagen weichen.


Teile des Stadtrates und Bürger-Petition fordern Abriss-Stopp

62 Areale sollen zunächst für mindestens zehn Jahre bleiben dürfen, da sie nicht bebaubar sind oder auch weil sonst Parkplätze im Viertel (zu) knapp würden.
"Es geht nicht darum, 3000 Garagen platt zu machen", sagte Baubürgermeister Stephan Kühn (44, Grüne).
Dennoch sah der städtische Plan vor, entsprechende Garagengrundstücke "einer baulichen Entwicklung zuzuführen".
"Natürlich haben die Grundstücke Potenzial. Wir wollen aber, dass nur im äußersten Notfall eine andere Nutzung eintritt", sagte Tilo Wirtz (55, Linke).
Teile des Rates und eine Bürger-Petition forderten sogar einen grundsätzlichen Abriss-Stopp.
Kompromiss mit hohen Abriss-Hürden wurde getroffen

Letztlich einigte sich eine Mehrheit auf einen Kompromiss, setzte der Stadt hohe Abriss-Hürden: Will die Verwaltung einen Garagenhof umnutzen oder dem Pächter kündigen, muss sie zuvor den Stadtbezirksbeirat (oder Ortschaftsrat) informieren sowie das Einverständnis des Bauausschusses einholen.
Titelfoto: Bildmontage: Fotos/Steffen Füssel