Vegane Fleischerei in Dresden: Erst Riesenerfolg, jetzt Behördenärger
Dresden - "Achtung, Lebensmittelkontrolle!" hieß es vergangene Woche in der "Veganen Fleischerei": Prüfer der Lebensmittelüberwachung nahmen den neuen Laden in der Dresdner Neustadt genauer unter die Lupe. Dabei stellten sie Mängel bei Produktbezeichnungen fest.
"Bei der Kontrolle kam heraus, dass manche unserer verkauften Produkte umbenannt werden müssen", sagt Inhaber Stefan Meyer-Götz (40), der zwar von der Kennzeichnungspflicht weiß, sich jedoch nicht mit den speziellen Vorschriften beschäftigt hat. "Sie waren uns eher unbekannt."
Auf TAG24-Nachfrage erklärt Kerstin Normann (58), Amtsleiterin bei der Dresdner Veterinär- u. Lebensmittelüberwachung (VLÜA): "In der 'Veganen Fleischerei' wurde die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln überprüft." Zum konkreten Einzelfall dürfe man jedoch keine Angaben machen.
Im Zuge der Kontrollen seien laut Meyer-Götz zehn Produkte bemängelt worden.
"Deren Namen haben wir noch in derselben Woche abgeändert." So wurde beispielsweise das vegane Hühnerfrikassee zum Frikassee, der Maroilles (französischer Rotschmierkäse) zum "Mario", die grobe Leberwurst zur "Groben", der Frischkäse zum "Frischkeeese" und das Heringshäckerle zum "Häckerle" umbenannt.
Was hingegen bleiben durfte: das vegane Schnitzelbrötchen und der Leberkäse. "Weil es sich dabei wohl nur um eine Zubereitungsart handelt", erklärt Mitinhaber Nils Steiger (27), der von einem "Wirrwarr an Gesetzen" spricht. Er bezweifelt, dass sie mehr Klarheit für die Kunden schaffen: "Die neuen Namen verwirren mehr, statt Orientierung zu bieten."
Kommentar zur Veganen Lust am "Fleisch"
Mit ihrer "veganen Fleischerei" haben die Betreiber einen deutschlandweiten Medienrummel erzeugt. Lange Schlangen tummelten sich vor dem Laden in der Dresdner Neustadt. Der widersprüchliche Name hat dabei wohl erheblich geholfen.
Vegan und Fleisch - passt das zusammen? Wenn man nach der reinen Logik geht, dann Nein. Wenn man als Kunde in den Laden geht und nach Alternativen sucht, dann Ja.
Schließlich haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass der Bedarf am vegetarischen oder veganen Fleischersatz groß ist.
Verständlich also, dass die Inhaber mit Salami, Hühnerfrikassee und Co. möglichst nah an bekannte Produkte herankommen wollen. Dabei darf der Verbraucherschutz jedoch nicht hintanstehen. Der Kunde muss auf den ersten Blick erkennen, um welches Produkt es sich handelt.
Bezeichnungen wie "veganes Hühnerfrikassee" oder "vegane Leberwurst" sind in dieser Hinsicht eindeutig und ausreichend. Hier sollten die gesetzlichen Regelungen entsprechend nachgebessert werden.
Ein grundsätzliches Verbieten von bestimmten tierischen Begrifflichkeiten ist weder zielführend noch nachvollziehbar.
Titelfoto: Bildmontage: Norbert Neumann (2)