Streit um Pflanzenschutz-Mittel im Wein: Meißner Winzer siegen vor Gericht - Muss Sachsen zahlen?
Meißen/Leipzig - Auf das schöne Leben! Zehntausende Besucher der Weinfeste in Radebeul und Meißen feierten an diesem Wochenende ausgelassen. Die Mitglieder der Winzergenossenschaft Meissen genossen ihr Fest besonders - vor einer Woche siegten sie vorm Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Nun wollen sie Entschädigung und bekommen Unterstützung aus dem Landtag.
Das Gericht entschied, dass die im Juni 2016 verhängten Verkaufsverbote für sächsische Weine rechtswidrig waren.
Die damals beprobten Weine enthielten Rückstände des Pflanzenschutzmittels Dimethoat. Der zulässige Höchstgehalt von Dimethoat sei nicht in einer Verordnung vom Bundesministerium festgesetzt gewesen, sondern in einer der EU.
In der EU gelten Grenzwerte von 0,02 Milligramm pro Kilo. Die Werte der betroffenen Weine lagen darunter.
Zehntausende Liter Wein wurden damals entsorgt. "Dadurch entstand uns ein Schaden im mittleren einstelligen Millionenbereich", erklärt Lutz Krüger, Geschäftsführer der Winzergenossenschaft Meissen.
"Um den Schaden kompensieren zu können, haben wir auch eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Dresden eingereicht", fügte er hinzu.
Linksfraktions-Chef Rico Gebhardt (60) sieht den Freistaat hier in der Haftung. Er rät der Staatsregierung "im Sinne des Weinfriedens, den erwiesenermaßen angerichteten Schaden ohne weitere juristische Spreizübungen schnell und unbürokratisch zu ersetzen".
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