Nach spektakulärem Raub: SKD stellen zurückgekehrte Juwelen bald wieder aus!

Dresden - Im Dezember 2022 erhielten die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) einen erheblichen Anteil der bei dem Einbruch ins Grüne Gewölbe 2019 gestohlenen Juwelen zurück, wenngleich beschädigt. Seither stehen die Fragen im Raum, wann die Preziosen restauriert und wann sie wieder gezeigt werden können. Zumindest in Sachen Ausstellung gibt es nun eine hoffnungsfrohe Entwicklung.

Schon bald sollen die zurückgegebenen Juwelen wieder im Grünen Gewölbe zu sehen sein. (Archivbild)
Schon bald sollen die zurückgegebenen Juwelen wieder im Grünen Gewölbe zu sehen sein. (Archivbild)  © Thomas Türpe

"Wir freuen uns sehr, dass die SKD nun endlich wieder die zurückgegebenen Juwelen am angestammten Ort im Historischen Grünen Gewölbe präsentieren können", bestätigt SKD-Sprecher Holger Liebs eine Information von TAG24.

Demnach planen die SKD, die Juwelengarnituren, die bis auf drei Schmuckstücke und drei Knöpfe vollständig seien, schon bald auszustellen und zu diesem Zweck auch die Öffnungszeiten erweitern zu wollen, "damit insbesondere die Bürgerinnen und Bürger Sachsens sie wieder in Augenschein nehmen können".

Wann diese Ausstellung - "schon bald" - stattfinden soll, ist noch nicht terminiert.

SKD haben keine volle Verfügung über zurückgekehrte Juwelen

Eine Abbildung des "Bruststerns des Polnischen Weißen Adler-Ordens" aus der Zeit vor dem Einbruch.
Eine Abbildung des "Bruststerns des Polnischen Weißen Adler-Ordens" aus der Zeit vor dem Einbruch.  © picture alliance/dpa/Polizeidirektion Dresden

In der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember 2022 hatten Staatsanwaltschaft Dresden, Soko Epaulette und LKA Sachsen einen großen Teil des Diebesgutes in Berlin sichergestellt.

Dabei handelt es sich nach SKD-Zählung um zehn Objekte, die in den Besitz des Museumsverbundes zurückgekehrt sind, darunter der Bruststern des Polnischen Weißen Adler-Ordens, gegenüber fünf (zuzüglich "einigen Kleinteilen"), die weiter fehlen.

Volle Verfügung über die wiedererlangten Stücke haben die SKD jedoch weiterhin nicht. Seit Rückkehr der Objekte hält das Landgericht den Daumen drauf, weil zunächst geprüft werden muss, wie hoch die Schäden an den Stücken zu bewerten sind.

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Ein entsprechendes Gutachten ist noch nicht erstellt worden. Eine Schwierigkeit bei der Bezifferung des Schadens besteht darin, heißt es, dass die Juwelen, da sie als Museumsstücke dem Handel entzogen sind, keinen Verkehrswert haben.

Bisher keine eingehende Untersuchung der Schmuckstücke möglich

Mai 2020, ein halbes Jahr nach dem Einbruch: Eine Frau steht ratlos vor den leeren Vitrinen.
Mai 2020, ein halbes Jahr nach dem Einbruch: Eine Frau steht ratlos vor den leeren Vitrinen.  © Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa

Mit der Erlaubnis, die beschädigten Objekte auszustellen, sei "das Landgericht uns entgegengekommen", habe aber keine Freigabe erteilt, so Liebs: "Wir dürfen die Schmuckstücke weiterhin nicht restaurieren."

Immerhin bestehen Pläne für das Vorgehen bei der Restaurierung.

Liebs: "Da wir die Schmuckstücke bislang nicht eingehend untersuchen konnten, können noch keine detaillierten Aussagen zu den erforderlichen konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen gemacht werden."

Sobald dies möglich sei, werde eine internationale Kommission einberufen, um das Konzept der Restaurierung und die einzelnen Arbeitsschritte zu erörtern.

Titelfoto: Montage: picture alliance/dpa/Polizeidirektion Dresden, Oliver Killig/dpa

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