Trotz Verbot keine Strafe für Radfahrer: So viel Geld geht der Stadt durch die Lappen!

Dresden - Autofahrer bittet man zur Kasse, wo es nur geht. Radfahrer lässt man auf der Hauptstraße trotz Verbots unbehelligt - Team Zastrow (TZ) kritisiert die Behörden für zweierlei Maß.

Auch am Sonntag fuhren wieder Radler über die Hauptstraße.
Auch am Sonntag fuhren wieder Radler über die Hauptstraße.  © Petra Hornig

Die Fraktion rechnet nun vor, wie entsprechende Bußgelder die klamme Stadtkasse aufbessern könnten.

Rund 10.000 Radfahrer nutzten kurz nach Einsturz der Carolabrücke täglich die Augustusbrücke, viele entsprechend auch die Hauptstraße. Eine TZ-Zählung ergab am Donnerstag etwa 200 Radler pro Stunde.

Wer auf der Flaniermeile nicht absteigt und schiebt, dem droht ein Bußgeld von 25 Euro. "Gehen wir am Tag von etwa 2000 Radfahrern aus, wären das Einnahmen von 50.000 Euro. Auf den Monat gerechnet 1,5 Millionen Euro", sagt TZ-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Blümel (59).

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"Darauf verzichtet die Stadt, dabei fehlt Geld an allen Ecken und Enden."

Zählte die Regelverstöße selbst mit: TZ-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Blümel (59).
Zählte die Regelverstöße selbst mit: TZ-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Blümel (59).  © Norbert Neumann

Stadt reagiert: "Ordnungsamt nicht zuständig"

Da war das Radeln noch erlaubt: Im September fand eine Kontrollaktion von Ordnungsamt und Polizei wegen zu schneller Radfahrer auf der Hauptstraße statt.
Da war das Radeln noch erlaubt: Im September fand eine Kontrollaktion von Ordnungsamt und Polizei wegen zu schneller Radfahrer auf der Hauptstraße statt.  © Petra Hornig

Das Rathaus hatte mitgeteilt, das Ordnungsamt sei für "gezielte Kontrollen" entlang der Hauptstraße nicht zuständig.

Im Rahmen ihrer Streifengänge achten die Mitarbeitenden des Gemeindlichen Vollzugsdienstes auch darauf, "dass Radfahrende in den Zonen ihr Fahrrad schieben, wenn das Fahren dort untersagt ist", so ein Sprecher.

"Über diesbezügliche Buß- oder Verwarngelder werden keine Statistiken geführt. Der präventive Kontrolleinsatz des fließenden Verkehrs obliegt allein dem Polizeivollzugsdienst."

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Eine Polizeistreife auf der Hauptstraße war vergangene Woche jedoch fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Radfahren an den Seiten noch erlaubt wäre. Die Polizei spricht diesbezüglich von einem "Einzelfall". Selbstverständlich nehme man das Geschehnis zum Anlass und werde die Polizisten zur Thematik entsprechend sensibilisieren, so ein Sprecher.

"Weiterhin wird die Dresdner Polizei den Kontakt zur Stadt Dresden suchen, um eine Verbesserung der Beschilderung herbeizuführen."

Titelfoto: Bildmontage: Petra Hornig, Norbert Neumann

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