Gefälschte Stauffenberg-Briefe: Staatsanwaltschaft legt Strafe fest

Dresden - Glück für den mutmaßlichen Fälscher! Für 14.900 Euro soll Marko K. (53) als Vorstand der "Förderstiftung für Kunst und Wissenschaft" dem Militärhistorischem Museum (MHM) in Dresden 24 gefälschte Schriftstücke aus der NS-Zeit verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden ist sich sicher, dass er das auch wusste und hat nun einen Strafbefehl beantragt. Allerdings geht es dabei um weniger als die Hälfte der Fälschungen.

Marko K. (53) soll gefälschte Nazi-Schriftstücke nach Dresden verkauft haben.  © privat

2015 und 2016 verkaufte die Stiftung über Marko K. die Schriftstücke an das Museum.

Als daraus Briefe des Hitler-Attentäters Claus Schenk Graf von Stauffenberg (†36) im Jahr 2019 in einer Ausstellung landeten, wurden Experten skeptisch.

Anreden stimmten nicht, die Adresse in einem Briefkopf hatte es noch nie gegeben.

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So landeten die Dokumente im Februar 2020 beim Landeskriminalamt.

Die Experten dort stellten fest, dass Teile der Dokumente aus Drucker und Kopierer stammten.

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Claus Schenk Graf von Stauffenberg (†36) verübte am 20. Juli 1944 einen Anschlag auf Hitler, der diesen jedoch überlebte.  © picture aliance/dpa
Bei diesem gefälschten Stauffenberg-Brief steht eine Hausnummer im Briefkopf, die es nie gab.  © Militärhistorisches Museum Dresden / Repro: TAg24

Der Täter wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt

Das Militärhistorische Museum in Dresden ließ sich 2015 und 2016 gefälschte Dokumente andrehen, stellte sie sogar teilweise noch aus.  © Norbert Neumann

Am 2. März durchsuchten die Ermittler die Stiftung in Neubrandenburg, stellten alte Schreibmaschinen, Tinte und Rechner sicher.

Doch Marko K. hat Glück: Alles, was er 2015 verkauft haben soll, darunter die verräterischen Stauffenberg-Briefe, ist bereits verjährt.

Übrig bleiben neun Dokumente, darunter gefälschte Schreiben Hermann Görings (†51), für die die Staatsanwaltschaft 150 Tagessätze zu je 60 Euro beantragt hat.

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Außerdem will die Justiz auch vier Schreibmaschinen behalten, weil sie Tatmittel gewesen sein sollen. Stimmen Gericht und Marko K. dem nicht zu, kommt es zum Prozess.

Der Beschuldigte selbst hatte die Vorwürfe bestritten und stattdessen behauptet, die Fälschungen unwissentlich von einem mittlerweile Verstorbenen gekauft zu haben.

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