Es droht weiterhin Knast: Schwarzfahren bleibt in Dresden Straftat!

Dresden - Ohne Ticket mit Bus oder Straßenbahn zu fahren, kann eine Strafanzeige bedeuten. Der alte Dresdner Stadtrat wollte das ändern, beschloss auf seiner letzten Sitzung im Juni, Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Geändert hat sich seitdem jedoch nichts.

Ein Kontrolleur bei der Arbeit: In Dresden betrug der Anteil der Schwarzfahrer im Jahr 2022 um die 2,7 Prozent.
Ein Kontrolleur bei der Arbeit: In Dresden betrug der Anteil der Schwarzfahrer im Jahr 2022 um die 2,7 Prozent.  © Maik Ehrlich

Denn die Dresdner Verkehrsbetriebe erstatten nach wie vor Anzeigen. "Wir lassen jeden einzelnen Fall von unserer Rechtsabteilung prüfen", erklärte DVB-Sprecher Christian Schmidt (46). "Von Seiten der Stadt gibt es jedoch noch keine konkreten Schritte."

Bislang fällt Schwarzfahren unter das "Erschleichen von Leistungen" nach Paragraf 265a Strafgesetzbuch, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe (bis ein Jahr) geahndet werden. Wer die gerichtliche Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, kassiert eine Ersatzfreiheitsstrafe (zumeist 30 bis 100 Tage).

Der mit knapper Mehrheit im Rat bewilligte Antrag sieht deshalb vor, dass OB Dirk Hilbert (52, FDP) bei den DVB darauf hinwirkt, dass diese künftig aufs Stellen einer Strafanzeige verzichten. Wann das genau passieren wird, ist unklar.

Wer ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, blecht 60 Euro - und riskiert eine Strafanzeige.
Wer ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, blecht 60 Euro - und riskiert eine Strafanzeige.  © Maik Ehrlich

Vor wenigen Tagen erklärte ein Rathaus-Sprecher, dass die Verwaltung noch Möglichkeiten zur Umsetzung des Beschlusses prüfe.

Titelfoto: Maik Ehrlich

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