Von Maximilian Schiffhorst, Jakob Anders
Dresden - Achtung, Kontrolle! Vor Ostern sind mehr als zwei Dutzend Barbershops in Dresden und der Region - so etwa auch in Pirna und Bautzen - von Ordnungsamt sowie Zoll überprüft worden. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus.
Unter anderem bei mehreren Betrieben in der Dresdner Neustadt wurde genauer hingeschaut. Im Fokus stand die Einhaltung der Meisterpflicht.
"Die Rechtslage ist so, dass wir eine grundsätzliche Meisterpräsenz im Betrieb haben", erklärt Andreas Brzezinski (54), Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden. Es müsse also ein Handwerksmeister vor Ort sein, der die Arbeiten steuern, überwachen und gegebenenfalls eingreifen könne.
"In der Mehrzahl der Fälle haben wir keinen Handwerksmeister vor Ort angetroffen", so das bittere Fazit von Brzezinski.
Nicht so im "Barbershop Style" von Abdullah Altun (31), der den beliebten Laden an der Rothenburger Straße seit 2023 leitet und dort zuvor bereits vier Jahre als Friseur gearbeitet hat. Er findet: "Diese Kontrollen sind wichtig. Ich selbst habe zwar keinen Meistertitel, aber einer meiner Angestellten ist Meister."
Alle betroffenen Unternehmen würden nun aufgefordert, sich schriftlich zu den Feststellungen zu äußern und Nachweise über die Anwesenheitspflichten zu erbringen. Ansonsten droht die Schließung.
Dresdner Friseurin besorgt: "Erkenne auf einen Kilometer Entfernung, wer beim Friseur war und wer beim Barber"
Derweil sehen viele Friseursalons die vergleichsweisen günstigen Preise in den Barbershops als Existenzbedrohung.
So auch Nadine (43), die vor rund zehn Jahren den "Fusselkopp" an der Bautzner Straße eröffnete - aufgrund der Altgesellenregelung (mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Position) auch ohne Meistertitel.
"Ich erkenne auf einen Kilometer Entfernung, wer beim Friseur war und wer beim Barber. Das ist ein Handwerk, kein Maschinenwerk", poltert Nadine. Sie fürchtet zunehmend um die Qualität ihres Handwerks.
Der Zoll hatte zudem einen weiteren Anlass zur Kontrolle von Rasier-Studios: "Gerade in Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung liegt das Augenmerk auf der ordnungsgemäßen Anmeldung der Beschäftigten, der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und der Prüfung, ob Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen werden", erklärt Zollsprecher Philipp Mitteldorf.
Erstmeldung vom 23. April, 13.23 Uhr. Zuletzt aktualisiert um 15.30 Uhr.