Schnecken-Justiz: Vor zehn Jahren war Anklage, gestern begann der Prozess!

Dresden - Sie zockten laut Anklage mehr als 120 Kleinunternehmer ab. Hilmar Z. (63), Reinhard D. (74) und Jochen P. (68) sollen dabei einen Schaden von 700.000 Euro angerichtet haben. Doch wegen einer gnadenlos überlasteten Justiz kommen die Herren milde davon. Die Anklage wegen Betruges lag zehn Jahre im Gericht. Gestern begann der Prozess endlich und endete für zwei der drei Angeklagten gleich wieder!

Trauerredner Hilmar Z. (63) soll über 120 Kleinunternehmer betrogen haben.
Trauerredner Hilmar Z. (63) soll über 120 Kleinunternehmer betrogen haben.  © Peter Schulze

Optiker, Eisenwaren-Händler, Schuhmacher, Maler, Friseure, Inhaber von An- und Verkaufsstellen, Zoohandlungen, Spielwarenläden oder Teegeschäften müssen jeden Cent umdrehen. Genau diese Kleinunternehmer aber suchten Trauerredner Hilmar Z. und der freischaffende Maler Reinhard D. auf.

Laut Anklage boten sie Beamer an, die im Schaufenster Werbung fürs jeweilige Geschäft zeigen sollten, um Kunden zu locken. Die Beamer (angeblich 10.000 Euro wert) sollten über eine Leasingfirma geleast werden.

Mittelständler im ganzen Land gingen darauf ein, kündigten später wieder. Und sahen in den Mond: Denn in den AGBs stand kleingedruckt, dass die Kündigung beim Eigentümer des Beamers zu erfolgen hat. Irgendwo im Ausland.

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Die Kunden blieben auf Verträgen und den obendrein völlig überteuerten Beamern sitzen. Die Teile waren höchstens 2.000 Euro wert!

Jochen P., so der Staatsanwalt, ließ sich sozusagen als Strohmann als Direktor dieser von Dresden aus agierenden Firma in Birmingham eintragen. Was es den Opfern später freilich noch schwerer machte, gegen die Verträge vorzugehen.

Der freischaffende Maler Reinhard D. (74) leistete laut Anklage Beihilfe zum Betrug.
Der freischaffende Maler Reinhard D. (74) leistete laut Anklage Beihilfe zum Betrug.  © Peter Schulze

Betrug flog auf, doch Justiz lahmt in der Verurteilung

Das alles passierte zwischen 2007 und 2011, bis es aufflog. Die Anklage war 2013 fertig. Doch weil es keine Haftsache war, hatte der Fall keinen Vorrang.

Inzwischen ist der Nachweis schwer, droht gar die Verjährung. Zum Prozessauftakt zogen sich die Juristen denn auch zu Rechtsgesprächen zurück.

Jochen P. (68) war zumindest auf dem Papier Direktor der Firma, die den Unternehmern windige Verträge für Beamer angeboten haben soll.
Jochen P. (68) war zumindest auf dem Papier Direktor der Firma, die den Unternehmern windige Verträge für Beamer angeboten haben soll.  © Peter Schulze

Ergebnis: Gegen den "Direktor" Jochen P. und den "nebenberuflichen Vertreter" Reinhard D. wurden die Verfahren eingestellt. Dem faktischen Geschäftsführer Hilmar Z. wurde bei einem Geständnis Bewährung in Aussicht gestellt. Urteil folgt.

Titelfoto: Bildmontage: Peter Schulze (3)

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