Betriebskosten-Abrechnung der Vonovia: Mieterverein rät zum Widerspruch

Dresden - Widerspruch lohnt sich - vor allem, wenn man bei der Vonovia wohnt.

Der Vonovia gehören in Dresden rund 38.000 Wohnungen. Dazu gehören auch die Hochhäuser an der Michelangelostraße.
Der Vonovia gehören in Dresden rund 38.000 Wohnungen. Dazu gehören auch die Hochhäuser an der Michelangelostraße.  © Holm Helis

Deren Betriebskostenabrechnungen enthalten nach Angaben des Mietervereins Dresden und Umgebung nämlich einige Posten, die Mieter nicht in dieser Höhe oder gar nicht bezahlen müssen.

Bei den Heizkostenabrechnungen sind so Kürzungen von 15 Prozent möglich, bei den Stromkosten für das Haus, die nicht nur Beleuchtungskosten beinhalten, sogar bis zu 50 Prozent.

"In einem Fall hat das für vier Jahre 500 Euro ausgemacht", sagt Vereinssprecherin Katrin Kroupová. Durch einen Widerspruch gegen Betriebskosten, die eigentlich nicht umgelegt werden dürfen, sparen Mieter teilweise mehr als 80 Euro pro Jahr.

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So kann am Ende eine ordentliche Erstattung rauskommen. Bei Hausmeister- oder Objektbetreuerkosten und anderen Dienstleistungen haben die Mieter zudem das Recht, Belege zu verlangen.

Bei den Stromkosten außerhalb der eigenen Wohnung sind Erstattungen von bis zu 50 Prozent möglich.
Bei den Stromkosten außerhalb der eigenen Wohnung sind Erstattungen von bis zu 50 Prozent möglich.  © Jan Woitas/dpa

Gehen aus denen die konkreten Kosten nicht hervor, lohnt ebenfalls ein Widerspruch.

Dafür haben Mieter nach Erhalt der Abrechnung ein Jahr Zeit. Ist diese Frist verstrichen, geht allerdings nix mehr.

Titelfoto: Holm Helis

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