Start des Insolvenz-Verfahrens: Dieser Mann kümmert sich jetzt ums Lingnerschloss!
Dresden - Vor rund zwei Wochen verkündete der Förderverein Lingnerschloss die Einleitung eines Insolvenzverfahrens infolge von finanziellen Problemen. Nun wurde vom Amtsgericht Dresden ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Es handelt sich dabei um den renommierten Juristen Lucas F. Flöther (49), der als Partner der Kanzlei "Flöther & Wissing" auch auf Unternehmens-Sanierungen spezialisiert ist.
Er kümmerte sich in der Vergangenheit bereits um Insolvenzverfahren namhafter Firmen wie etwa Mäc-Geiz und Condor. Nun ist er auch für die Sanierung des Lingnerschlosses in Dresden zuständig.
"Der Geschäftsbetrieb des Vereins geht vollumfänglich weiter", betont der 49-Jährige, der sich aktuell einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Vereins verschafft.
Zudem hat Flöther die Prüfung der zur Verfügung stehenden Sanierungsoptionen eingeleitet. "Dies schließt die Möglichkeit eines Insolvenzplanes mit ein, wie ihn der Verein favorisiert", heißt es in einer Mitteilung.
Flöther muss Vorgehen der Stadt prüfen
In Kürze wird der Experte auch die 13 Beschäftigten des Fördervereins Lingnerschloss über das weitere Vorgehen informieren. Die Gehälter der Mitarbeiter sind laut Kanzlei-Angaben für drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert.
Der Verein hatte das historisch bedeutsame Gebäude im Jahr 2003 auf Basis eines Erbbaurechtsvertrags gemietet und sich im Gegenzug zur umfassenden Sanierung des Objekts verpflichtet.
"Seitdem hat der Verein nach eigenen Angaben rund 15 Millionen Euro in die Renovierung und Instandhaltung des Gebäudes investiert", so die Kanzlei.
Aufgrund der Kündigung des Erbbaurechtsvertrags durch die Stadt Dresden am 9. November habe sich die wirtschaftliche Situation des Vereins nun erneut verschärft, weshalb die Mitglieder "eine Entschädigung für die getätigten Investitionen fordern". Dies lehne die Stadt bisher ab.
Der Insolvenzverwalter muss nun prüfen, ob den Gläubigern dadurch ein Schaden entstanden ist. "In diesem Fall wäre Flöther unter Umständen insolvenzrechtlich verpflichtet, von der Stadt Dresden eine (...) entsprechende Entschädigung zu verlangen und gegebenenfalls durchzusetzen", heißt es abschließend.
Titelfoto: Montage: Flöther & Wissing, Thomas Türpe