Frist für Grundsteuer-Erklärung läuft ab! Nicht mal alle Staatseinrichtungen schaffen es

Dresden - Dienstag ist der letzte Tag! Bis Mitternacht haben die Sachsen Zeit, schnell noch ihre Grundsteuer abzugeben. Zuletzt waren noch immer rund ein Drittel der Auskunftspflichtigen im Verzug. Und das waren beileibe nicht nur Otto Normalbürger, sondern auch öffentliche Institutionen, Ministerien und Staatsbetriebe.

Im Rahmen der Grundsteuererklärung müssen Grundstücks-Besitzer allerhand Daten erfassen.
Im Rahmen der Grundsteuererklärung müssen Grundstücks-Besitzer allerhand Daten erfassen.  © 123rf.com/Andrey Popov

Besonders betroffen ist der Staatsbetrieb Sachsenforst, der die Angaben zu seinem 206.000 Hektar großen Grundvermögen nicht rechtzeitig übermitteln kann.

Dies liege laut zuständigem Landwirtschaftsministerium an den teils ungeklärten Eigentumsverhältnissen, die sich bei vielen Flurstücken auch auf Teileigentum beschränken. "Sie stellen eine enorme Herausforderung dar", so ein Sprecher. Offenbar hat da auch die Fristverlängerung von drei Monaten nicht geholfen.

Immerhin die Landeshauptstadt Dresden meldet Vollzug. Bis vergangenen Freitag waren 90 Prozent der Erklärungen erfolgt. Bis zum heutigen Dienstag werden auch die restlichen Meldungen fristgerecht an das Finanzamt Dresden-Nord übersandt, so eine Rathaus-Sprecherin.

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Allerdings: Das Rathaus erklärt "nur" für 2500 ihrer Grundstücke, darunter Wohneinheiten in Verwaltungen, landwirtschaftliche Flächen und Garagen, die zum Eigentum der Stadt zählen. Das sind nicht einmal zehn Prozent des Immobilienvermögens der Stadt.

Tatsächlich besitzt Dresden insgesamt 26.000 Grundstücke.

Der sächsische Finanzminister, Hartmut Vorjohann (59, CDU), hatte in der Vergangenheit betont, dass die Abgabefrist nicht verlängert wird.
Der sächsische Finanzminister, Hartmut Vorjohann (59, CDU), hatte in der Vergangenheit betont, dass die Abgabefrist nicht verlängert wird.  © Eric Münch
Private Eigentümer müssen bis zum heutigen Dienstag ihre Erklärung beim Finanzamt einreichen.
Private Eigentümer müssen bis zum heutigen Dienstag ihre Erklärung beim Finanzamt einreichen.  © picture alliance/dpa
Der Staatsbetrieb Sachsenforst kann die Angaben zu seinen Flurstücken nicht rechtzeitig melden.
Der Staatsbetrieb Sachsenforst kann die Angaben zu seinen Flurstücken nicht rechtzeitig melden.  © Lutz Hentschel

Aufschub gibt es nicht mehr

Für zahlreiche Grundstücks-Flächen, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, müssen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.
Für zahlreiche Grundstücks-Flächen, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, müssen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.  © Arno Burgi/dpa

Zum Glück für die Stadt: Für die überwiegende Zahl ihres Eigentums muss Dresden angeblich zunächst gar keine Erklärung abgeben. "Für Grundstücke, welche die Landeshauptstadt Dresden für hoheitliche oder gemeinnützige Tätigkeiten nutzt, gilt diese Frist nicht", begründet das Rathaus.

Ohnehin könnte man den gesamten Grundstücksbestand mit der verwendeten Software "Elster" nicht vollständig erklären.

Wie auch immer: Aufschub gibt es für säumige Grundsteuerpflichtige nicht mehr. Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (59, CDU) hat klargestellt, dass es keine weitere Fristverlängerung geben werde.

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Der sächsische Steuerzahler-Bund hält das für eine Fehlentscheidung. Präsident Thomas Meyer (61) kritisiert: "Man will keine Verlängerung einräumen, aber hinkt als Land dem eigenen Anspruch hinterher. Das passt nicht zusammen."

Titelfoto: picture alliance/dpa

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