Straßenbahnen in Dresden kämpfen auch mit dem Stadt-Stau

Dresden - Seit die Carolabrücke für den Verkehr nicht mehr nutzbar ist, muss dieser auf andere Routen in der Stadt ausweichen. Das führt an vielen Orten zu Stau. Je nach Tageszeit kommen Autos und die Straßenbahn kaum vorwärts. Die DVB stellten deshalb besondere Schilder auf.

Seit dem Kollaps der Carolabrücke nutzen Autos und Straßenbahnen immer häufiger eine gemeinsame Spur.
Seit dem Kollaps der Carolabrücke nutzen Autos und Straßenbahnen immer häufiger eine gemeinsame Spur.  © Ove Landgraf

Zwei davon stehen auf der Güntzstraße (Johannstadt), eines an der Antonstraße (zwischen Albertplatz und Bahnhof Neustadt). Auf der rechten Hälfte steht ein Hinweis in schwarzer Schrift: "Bei Stau bitte den Gleisbereich freihalten!"

Insbesondere auf der Güntzstraße ist das Problem während der Stoßzeiten unübersehbar. Hier hat sich die Zahl der Fahrzeuge seit dem Brücken-Kollaps von werktags 17.500 auf 32.000 nahezu verdoppelt.

Mit der 8 (fuhr zunächst über die Augustusbrücke, nun Albertbrücke) nutzt neben der 13 zusätzlich eine zweite Straßenbahnlinie die Strecke. Die Konsequenz: Häufig stecken Autos und Bahn zusammen im Morgen- oder Feierabendverkehr fest.

12- statt 10-Minuten-Takt: Neue Sparvorschläge für die DVB
DVB - Dresdner Verkehrsbetriebe 12- statt 10-Minuten-Takt: Neue Sparvorschläge für die DVB

"Die Schilder haben wir in Absprache mit dem Straßen- und Tiefbauamt bereits im vergangenen Herbst aufstellen lassen", reagierte DVB-Sprecher Falk Lösch (58) auf die Neugier vieler Beobachter.

"Taskforce Carolabrücke" versucht, Verkehr flüssiger zu machen

Das Sonderschild (oben) brachten die DVB mit Genehmigung der Stadt an.
Das Sonderschild (oben) brachten die DVB mit Genehmigung der Stadt an.  © Norbert Neumann

Regelmäßig halte ein Vertreter des Verkehrsunternehmens in der "Taskforce Carolabrücke" Rücksprache mit dem Rathaus. Das Ziel: den Verkehr flüssiger gestalten.

Die Tafel verweist auf zwei gesetzliche Vorgaben: das Rechtsfahrgebot (bei mindestens zwei vorhandenen Fahrspuren) und das Durchlassen von Schienenfahrzeugen in Längsrichtung (beides Absätze von Paragraf 2, Straßenverkehrsordnung).

Titelfoto: Ove Landgraf

Mehr zum Thema DVB - Dresdner Verkehrsbetriebe: