Wird das Speicherwerk in Niederwartha bald wieder pumpen?
Dresden - Seit Montag stehen die Wasserturbinen hier still, doch die Diskussion um die Weiternutzung des Pumpspeicherwerks in Niederwartha geht unvermindert weiter. Sogar im fernen Berlin kommt das Thema nun auf die Agenda.
Den Anblick des Kraftwerks sind die Anwohner von Niederwartha und Cossebaude gewohnt. Schließlich steht der Wasserkraft-Koloss (40 Megawatt Leistung) vom derzeitigen Eigentümer Vattenfall seit 1930 an Ort und Stelle.
Doch weil sich der Weiterbetrieb nicht mehr rechnet, will der schwedische Energiekonzern aus dem Projekt aussteigen.
Wie soll es nun weitergehen? Mit dieser Frage beschäftigen sich die Beteiligten schon seit 2020. Damals unterzeichnete Vattenfall mit der Stadt Dresden eine Absichtserklärung zur Zukunft des Energiestandortes. An den seitdem laufenden Gesprächen sind auch Vertreter der SachsenEnergie (SE) beteiligt.
SE-Sprecherin Viola Martin-Mönnich: "Die Zukunft des Pumpspeicherwerks wird derzeit geprüft. Im Rahmen der Erstellung eines Nachnutzungskonzepts des Werks in Niederwartha stehen wir in engem Austausch mit der Landeshauptstadt Dresden." Letztere bestätigte auf TAG24-Anfrage, das kommunale Unternehmen mit der Aufnahme von Verhandlungen beauftragt zu haben.
Ergebnis: offen.
Betrieb bei Pumpspeicherwerks Niederwartha könnte sich wieder rechnen
Indes hat der Dresdner Bundestagsabgeordnete Lars Rohwer (51, CDU) schon vor Ort die Fühler ausgestreckt: "Fachleute berichten mir, dass sie bei einer endgültigen Abschaltung entsetzt wären."
Der Grund: Andere erneuerbare Energien wie Sonne und Wind liefern nur unbeständig Strom.
Im Falle einer Flaute könnte das Werk in Niederwartha einspringen. Rohwers Forderung in Berlin lautet deshalb, das Energiewirtschaftsgesetz so zu reformieren, dass Netzentgelte und Stromsteuern für den Standort entfallen. Dadurch könnte sich der Betrieb des Pumpspeicherwerks wieder rechnen.
Doch auch Sicherheitsaspekte spielen eine Rolle: Die Staumauern müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden, denn sie schützen die Ortschaften vor Hochwasser.
Doch was passiert, wenn eine Einigung nicht zustande kommt? Dann käme laut Stadtverwaltung ein Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion infrage, um weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Titelfoto: Montage: Steffen Füssel, Oliver Killig, Eric Münch